Rausgehen erlaubt, aber bitte mit Abstand
Gladbeck überprüft Einhaltung der Corona-Regeln

Das schöne Wetter kann man auch in der Coronakrise genießen, aber die Abstandsregeln müssen befolgt werden. Sonst kann es teuer werden. | Foto: (Symbolfoto)
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Das Frühlingswetter lockt auch in Gladbeck nach draußen. Doch in Zeiten der Corona-Pandemie gilt weiterhin der generelle Appell: „Bleiben Sie zu Hause!“  Der Weg ins Grüne, an die frische Luft ist zwar erlaubt, aber nur unter strengen Regeln: Denn das Virus überträgt sich auch im Freien von Mensch zu Mensch. Daher ist draußen ebenfalls Vorsicht geboten.

Wenn Menschen auf der Straße, in Parks oder Wäldern unterwegs sind, müssen sie auch hier einen Abstand von anderthalb bis zwei Metern zu fremden Personen halten. Das sind ungefähr zwei große Schritte. Dabei ist es nicht erlaubt, mit mehr als zwei Personen unterwegs zu sein. Eltern dürfen jedoch ihre minderjährigen Kinder dabei haben.

Generell empfiehlt die Stadt Gladbeck, Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen, zu meiden. Vorsorglich wurden die Brunnen und Wasserspiele in der Innenstadt und in vielen anderen Bereichen nicht angestellt. Damit soll verhindert werden, dass sich dort Kinder oder andere Gruppen sammeln. Denn gerade bei schönem Wetter sind diese Orte beliebte Treffpunkte.

„Es ist zu erwarten, dass es viele Gladbecker an die bekannten Orte zieht. Wenn alle nach Wittringen, in den Nordpark oder in die Innenstadt strömen, sind die Abstandsregeln ganz schnell nicht mehr einzuhalten. Dann ist jede einzelne ‚Zweiergruppe‘ für sich genommen zwar grundsätzlich erlaubt. Allerdings können viele Zweiergruppen zusammen bei großer Nähe auf engem Raum trotzdem eine Ansammlung ergeben, die die Ordnungskräfte auflösen müssen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs.

Strenge Kontrollen und empfindliche Strafen

Die Stadt Gladbeck wird daher auch am ersten Aprilwochenende mit 40 Einsatzkräften aus dem Ordnungsamt und weiteren Dienststellen gemeinsam mit der Polizei überwachen, ob diese Regeln eingehalten werden. Dazu zählen neben besagten Orten, wie Wittringen, die Parkanlagen und die Innenstadt, auch Parkplätze, Schrebergärten und Spielplätze als mögliche Versammlungsorte.

Bei Verstößen gegen das Kontaktverbot drohen empfindliche Strafen: Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen werden beispielsweise mit einem Bußgeld von jeweils 200 Euro pro Person bestraft. Sport treiben mit Freunden, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind ebenso verboten – 250 Euro pro Person werden hier jeweils fällig.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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