Gilt auch in Gladbeck: Gehölzschnitt nur bis zum 1. März erlaubt
Gladbeck. Die frostigen Temperaturen der vergangenen Tage lassen noch gar keine richtige Frühlingsstimmung aufkommen. Doch viele Gladbecker sind bereits in ihren Gärten aktiv, um diese für den Frühling "fit" zu machen.
Doch nun wird die Zeit knapp, denn nur noch bis zum 1. März dürfen Hecken, Gebüsche sowie andere Gehölze geschnitten beziehungsweise "auf Stock" gesetzt werden. Und das aus gutem Grund, denn mit dem Frühling kommen die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Und sie benötigen Nist-, Brut-, Wohn- als auch Zufluchtsräume. Damit eben diesen Tieren Lebensräume finden ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Gehölze zu schneiden.
Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel schonende Form- und Pflegeschnitte und Rückschnitte zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Zur Vorbereitung genehmigter Bauvorhaben ist die Beseitigung eines Gehölzbewuchses ebenfalls erlaubt. Gleiches gilt für behördlich angeordnete Maßnahmen, wie zum Beispiel Maßnahmen an Bahntrassen oder auch Straßen. Geschnitten oder gar gefällt werden dürfen auch alle Bäume, die im Wald, in Gärten oder Parkanlagen stehen.
Die Schutzbestimmungen gelten unabhängig davon, ob Tiere in den geschützen Gehölzen auch tatsächlich vorkommen. Und Ausnahmen gelten nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Baumschutzsatzungen und Schutzgebietsverordnungen.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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