Gastronomie: Gladbecker Beschäftigte können noch Weihnachtsgeld einfordern

Weihnachtsgeld im Februar: Bis Ende des Monats haben Gastronomie- und Hotel-Beschäftigte im Kreis Recklinghausen und damit auch in Gladbeck noch Zeit, vom Chef die Sonderprämie einzufordern. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen.

Anlass für die „Weihnachtsgeld-Initiative“: Nach Schätzungen der Gewerkschaft ist rund der Hälfte der Beschäftigten im Gastgewerbe die Sonderprämie nicht ausgezahlt worden.

Klares Signal setzen

„Eigentlich hätten Köche, Kellner und Zimmermädchen im Kreis Recklinghausen die Sonderzahlung schon mit der Abrechnung im November bekommen müssen. Aber viele Chefs – vor allem in kleinen Betrieben – versuchen, sich ums Weihnachtsgeld zu drücken. Und sie kalkulieren damit, dass ihre Mitarbeiter dabei stillhalten“, sagt Yvonne Sachtje.

Die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet ermuntert die Gastro-Beschäftigten im Kreis Recklinghausen, ein klares Signal gegen diese Praxis zu setzen.

„Weihnachtsgeld ist nichts, was einfach so auf dem Wunschzettel steht. Es steht allen Beschäftigen, die länger als ein Jahr in einem Hotel oder in einem Restaurant angestellt sind, tariflich fest zu. Das ist über jeden Arbeitsvertrag mit dem Chef so fest vereinbart und gilt übrigens auch für Teilzeitkräfte und Azubis“, so Sachtje.

Notfalls auch schriftlich einfordern

Deshalb brauche niemand Angst haben, die Nachzahlung mit dem Arbeitgeber anzusprechen und sie notfalls auch schriftlich einzufordern. Yvonne Sachtje: „Für die Beschäftigten bedeutet das bares Geld. So hat eine angehende Restaurant-Kauffrau im dritten Lehrjahr beispielsweise Anspruch auf 402 Euro Weihnachtsgeld, ein gelernter vollzeitbeschäftigter Koch sogar auf 846 Euro“. Bis zum 28. Februar laufe der Weihnachtsgeld-Countdown.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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