DRK Gladbeck bildet betriebliche Ersthelfer aus
Firma Rückmann gutes Beispiel
Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer
Viele Betriebe haben noch keine betrieblichen Ersthelfer ausgebildet
Aber der Gesetzgeber hat hier besondere Pflichten für die Betriebe auferlegt. Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist
Und dies hat die Firma Rückmann (Sanitär, Heizung, Klima) aus Gladbeck umgesetzt und hat jetzt acht betriebliche Ersthelfer.
Der Gesetzgeber schreibt vor die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb.
Dies ist in § 26 der DGUV Vorschrift 1 ausgeführt:
Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
in Hochschulen 10% der Beschäftigten.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten). Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden wie das DRK Gladbeck.
Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.
Ein einfaches Anmeldeverfahren für jeden Betrieb durchführbar.
In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung beim DRK Gladbeck an.
Informationen:
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Gladbeck
Ausbildung
tel 02043484612
Autor:Wilhelm Walter aus Gladbeck |
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