Feuerwerk nur Silvester und Neujahr - 1.000 Euro Bußgeld möglich

Foto: D. Magalski/Lokalkompass Lünen
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Gladbeck. Aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden weist die Stadt Gladbeck erneut daraufhin, dass das Abbrennen und Zünden von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Die Stadt macht noch einmal deutlich: Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 und höher dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag gezündet werden, und auch nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Darüber hinaus ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten.

Gerade mit Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und auch Haustiere bittet die Verwaltung, diese Regeln einzuhalten und zu respektieren!

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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