Festbeträge sinken um bis zu 70 Prozent: Krankenkassenversicherten droht ein Preisschock!
Da droht auch vielen Gladbecker Krankenkassenversicherten ein echter Preisschock: Ab dem 1. Juli senken die gesetzlichen Krankenkassen die sogenannten Festbeträge für 46 Arzneimittelgruppen – und zwar teilweise dramatisch um bis zu 70 Prozent!
„Für Patienten kann dies zu einer bösen Überraschung führen, wenn sie neben der ohnehin üblichen Zuzahlung auf verschreibungspflichtige Arzneimittel noch mehr draufzahlen müssen“, ärgert sich Christoph Witzke, stellvertretender Kreisvertrauensapotheker und Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit der Gladbecker Apothekerschaft.
Höhere Zuzahlung von bis zu 60 Euro pro Medikament
„Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen, die von den gesetzlichen Krankenkassen für therapeutisch gleich wirkende Medikamente festgelegt werden können“, erklärt Witzke. Die Hersteller hätten bei Festsetzung dieser Höchstpreise zwei Möglichkeiten zu reagieren: „Sie passen ihre Preise an die Grenze an, womit es bei der Standard-Zuzahlung bleibt.“ Oder die Pharmakonzerne behalten ihre Preise bei und nehmen lieber einen geringeren Marktanteil in Deutschland in Kauf, um sich den Weltmarktpreis nicht kaputt zu machen.
„Verschreibt ein Arzt dann eine Marke, die ihre Preise nicht angepasst hat – und darunter sind viele große Hersteller unter anderem von Blutzuckersenkern – muss der Patient den Differenzbetrag zusätzlich zahlen,“ warnt Chritstoph Witzke bereits. Denn dieser Differenzbetrag könne je nach Preis variieren. „Das können einige Cent sein, aber auch mal schnell 50 oder 60 Euro.“
Teuer wird es nach Meinung des Apothekersprechers voraussichtlich bei so bekannten Markenarzneimitteln wie Atacand, Blopress, Codiovan, Diovan, Karvea, Lorzaar, Micardis, Olmetec, Provas und Votum. Doch auch viele andere Präparate seien bestimmt betroffen.
Auf wirkstoffgleiche Produkte ausweichen
Verschreibt ein Arzt ein Arzneimittel, dessen Preise die Festbeträge überschreiten, muss er dies dem Patienten offiziell mitteilen, „Doch im Alltag sieht das häufig anders aus und die Patienten ärgern sich, dass sie für ein Medikament von einem Tag auf den anderen nicht mehr fünf Euro, sondern 55 zuzahlen müssen“, weiß Witzke aus Erfahrung.
In der Apotheke vor Ort bietet das pharmazeutische Personal dem Patienten dann allerdings eine Möglichkeit, nicht in den sauren Zuzahlungs-Apfel beißen zu müssen: „In der Apotheke kann das Präparat gegen ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgetauscht werden, das unter der Festpreisgrenze liegt.“
Dies Chance haben aber nicht alle Versicherten, denn wer jedoch auf genau dem verschriebenen Medikament besteht, kommt um den Aufpreis nicht herum. „Die Apotheke verdient damit übrigens keinen Cent mehr Geld“, betont der Apotheker Witzke. „Damit wird lediglich der Einkaufspreis des Medikaments gedeckt.“
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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