„Es gibt kein Wundermittel gegen Krebs" - Vorsicht bei Kaffeefahrt-Abzocke!

Foto: Elisabeth Patzal / pixelio.de

Vor den Aktivitäten dubioser Geschäftemacher bei sogenannten „Kaffeefahrten“ warnt Barbara Fesser, Sprecherin der Apothekerschaft im Kreis Recklinghausen (Stadt Gladbeck): „Ich stelle fest, dass bei derartigen Veranstaltungen immer wieder vermeintliche Wundermittel verkauft werden. Insbesondere älteren Menschen werden für meist wirkungslose Produkte drei- bis vierstellige Eurobeträge aus der Tasche gezogen.“

Daher rät Fesser eindringlich: „Gehen Sie nicht den Heilsversprechen derartiger Bauernfänger auf den Leim.“ Bei den vermeintlichen Medizinern und Wissenschaftlern, die angeblich Wundermittel gegen Krebs oder Multiple Sklerose entwickelt haben oder Wirkstoffe präsentieren, die den Alterungsprozess aufhalten, handelt es sich ausnahmslos um Scharlatane.“ Gleiches gelte für Veranstaltungen, bei denen sogenannte Anti-Elektrosmogdecken zu Preisen bis zu 2.000 Euro angeboten werden.
Apothekerin Fesser appelliert an den gesunden Menschenverstand: „Wenn es tatsächlich Wundermittel gegen Krebs gäbe, dann würden nicht jedes Jahr viele Tausend Bürger hieran erkranken.“

1.300 Euro für Traubenzucker

Besonders perfide: „Manche Präparate, die beispielsweise nur aus Traubenzucker bestehen, werden sogar mit einem utopischen Preis von mehreren Tausend Euro offiziell angeboten und tauchen in Bestelllisten für Apotheken auf - nur dass natürlich niemand nach Traubenzucker ohne Wirkung für 2.000 Euro fragt und diese Mittel auch nie in einer Apotheke verkauft würden“, erklärt Apothekerin Barbara Fesser. In Verkaufsveranstaltungen wird dann dieses Mittel für den „Spottpreis“ von 1.300 Euro angeboten -mit Verweis auf den fiktiven Apothekenverkaufspreis, der jedoch noch nie bezahlt wurde. „Der Tatsächliche, realistische Preis würde übrigens bei zehn Euro liegen - wobei die aufwändige Verpackung das Teuerste ist.“

Gerade ältere Menschen werden ausgenutzt

„Die rhetorisch besonders geschulten Verkäufer nutzen sehr geschickt die Sorgen gerade der älteren Menschen um ihre Gesundheit aus“, so Fesser. Doch damit bewegen sie sich auf rechtlich dünnem Eis: Denn Verkäufer, die auf Kaffeefahrten Produkte wie Heilmittel oder Rheumadecken anbieten und gleichzeitig auf deren heilende oder schmerzlindernde Wirkung hinweisen, verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz. „Kommt daraufhin ein Vertrag zustande, ist er unwirksam, und der Käufer muss den Kaufpreis nicht bezahlen“, erläutert Barbara Fesser. „Hat er bereits gezahlt, kann er das Geld zurückverlangen. Allerdings muss er dann im Zweifelsfall den Gesetzesverstoß nachweisen.“

Unabhängige Beratung in der Apotheke

Ungeachtet dessen können die meisten Verträge, die auf Kaffeefahrten geschlossen werden, ohnehin ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. „Am besten erfolgt ein solcher Widerruf per Einschreiben mit Rückschein“, sagt Apothekerin Barbara Fesser. Noch besser sei es, die vermeintlichen Wundermittel erst gar nicht zu kaufen: „Auch hier gilt die altbewährte Regel: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie lieber ihren Arzt oder Apotheker.“

Foto: www.pixelio.de

Autor:

Christian Gensheimer aus Essen-Nord

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