So genannte "Alltagsmasken" reichen ab sofort nicht mehr aus
Erweiterte Maskenpflicht in städtischen Gebäuden in Gladbeck

Ab sofort müssen die Mitarbeiter und auch Besucher in Gebäuden der Stadt Gladbeck so genannte "medizinische Masken" tragen. | Foto: Archiv
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Ab sofort gilt auch in den städtischen Gebäuden in Gladbeck für Besucher und Beschäftigte die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen.

Vor dem Hintergrund der neuen Corona-Beschlüsse hat der städtische Krisenstab entschieden, auch hier die Maskenpflicht zu erweitern.

Wer sich in Verwaltungsgebäuden wie dem Rathaus oder den Außenstellen an der Wilhelmstraße oder im Fritz-Lange-Haus aufhält, muss Mund und Nase nun mit einer so genannten "medizinischen Maske" (OP-Masken, FFP2 oder vergleichbar) bedecken. A

lltagsmasken dürfen in den genannten Gebäuden mehr getragen werden. Besucher, die keine solche Maske zur Hand haben, erhalten im Eingangsbereich der Gebäude zur Wahrnehmung ihres Termins kostenlos eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung.

In diesem Zusammenhang macht die Stadt Gladbeck darauf aufmerksam, dass das Bürgeramt am Samstag, 6. Februar, im Sinne der weiteren Kontaktreduzierung aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzwerte geschlossen bleibt.
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Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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