Endlich Mindestlohn für Gastro-Beschäftigte
Ob Kellner oder Küchenhilfe – keiner, der in der Gladbecker Gastronomie arbeitet, darf künftig mit weniger als 8,50 Euro pro Stunde abgespeist werden.
Ab dem kommenden Jahr gilt in Hotels, Restaurants, Gaststätten und Biergärten im Kreis Recklinghausen ein Mindestlohn. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Gelsenkirchen-Herten hingewiesen.
Dickere Lohntüten gibt es in der Gastro-Branche aber schon ab diesem Monat: Ein Koch, der Vollzeit arbeitet, hat Ende Juni zum ersten Mal mindestens 49 Euro mehr in der Tasche – ein Plus von 3,1 Prozent.
Genauso wie alle übrigen Beschäftigten des Hotel- und Gaststättengewerbes – vom Kellner über die Zimmerfrau bis zur Rezeptionistin.
Sie erhalten in diesem und im kommenden Jahr zusammen 6,3 Prozent mehr Geld. Das setzte die NGG bei den Tarifverhandlungen für die rund 3.480 Beschäftigten der Gastro-Branche im Kreis Recklinghausen durch.
Die NGG Gelsenkirchen-Herten rät, am Ende des Monats den Gehaltszettel zu kontrollieren.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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