Elektrogeräte-Gesetz gilt seit 1. Mai
Elektroteile im Hausmüll: Darauf müssen Sie jetzt achten

Antennen, Audiokabel, Mehrfachsteckdosen oder Lichtschalter – solch passive Geräte, die den Strom lediglich durchleiten, müssen seit dem 1. Mai 2019 als Elektroschrott gesondert entsorgt werden. Von der neuen Regelung sind allerdings nur fertige passive Geräte, nicht aber Bauteile wie Kabel als Meterware betroffen. Was das in der Praxis bedeutet, erklärt die Verbraucherzentrale.

Ausgediente oder defekte Passivprodukte fallen jetzt unter das Elektrogeräte-Gesetz und sind bei den Sammelstellen der Stadt oder Gemeinde oder bei großen Elektrohändlern abzugeben. Der Rücknahmeservice ist kostenlos“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Fürssachgerechte Identifizieren und Ausmustern von Adaptern, Buchsen
und Co. geben die Umweltschützer der Verbraucherzentrale NRW
nützliche Hinweise:

● Passive Geräte:
Gemeint sind gebrauchsfähige Endgeräte, die fürden Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung bis zu 1500 Volt produziert worden sind. Dazu zählen alle Arten von Antennen und Adaptern, konfektionierte Kabel wie etwa Audiokabel, Kabeltrommeln, USB-Kabel, Verlängerungskabel, Buchen und Stecker wie Mehrfachsteckdosen, Steckdosen, Hutschienen, Telefonbuchsen, Telefon- und Netzwerkdosen, Lichtschalter, Not-Aus-Schalter und Schmelzsicherungen.

● Reine Bauteile:
Von der neuen Entsorgungsregel ausgenommen sind hingegen Bauteile, die erst noch in ein Gerät eingebaut werden müssen. Dazu zählen etwa Kabel als Meterware, Kabelzubehör wie Lüster- oder Dosenklemmen, Lampenfassungen, aber auch Schalter, Taster, Steckdosen und Stecker zum Einbau in ein Gerät.

● Mit oder ohne Kennzeichen nicht in den Hausmüll:
Verbrauchererkennen die Artikel, die nicht mehr in den Hausmüll wandern dürfen, sondern speziell entsorgt werden müssen, an dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkte oder der Verpackung. Auf den passiven Geräten, die ab dem 1. Mai in den Handel kommen, muss diese Kennzeichnung vorhanden sein. Aber auch nicht-gekennzeichnete Elektro-Oldies dürfen und sollen ab jetzt zur Elektroaltgeräte-Sammlung.

● Rückgabe von Elektroschrott stärker in Gang bringen:
EinGrund, weshalb die neue Regelung ökologisch Sinn macht: Bislang hinkt Deutschland bei den europäischen Rückgabequoten hinterher. Zwei Drittel der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte sollen ab 2019 eingesammelt und verwertet werden. Derzeit werden aber erst knapp 45 Prozent an Elektroschrott in Kommunen und im Handel gesammelt. Dabei ist die Rückgabe im Handel oder bei kommunalen 
Sammelstellen kostenlos.

Wer nicht sicher ist, ob sein ausrangiertes Produkt auch zum Elektroschrott gehört, oder falls es mit der Rückgabe nicht klappt, dem hilft die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW und informiert auch über die nächste Sammelstelle. Kontakt und Öffnungszeiten im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/umweltberatung.

Mehr Informationen zum Thema Elektro-Altgeräte im Internet auch unter
www.verbraucherzentrale.nrw/elektroschrott.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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