ELE warnt vor falschen Energieberatern

Mit Beginn der kalten Jahreszeit sind aktuell wieder besonders viele Werber unterwegs, um zwischen Tür und Angel Strom- und Gasverträge anzubieten. Die Vorgehensweise ist dabei nicht immer seriös. In den vergangenen Tagen erhielt die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) wieder Hinweise von irritierten Kunden, dass ihnen bei Haustürgeschäften Produkte im Namen der ELE angeboten wurden.

Werber hatten sich an der Haustür als Mitarbeiter der ELE ausgegeben und den Besuch eines Energieberaters angekündigt, der einige Tage später erscheinen würde, um mit den Kunden Ihre Energielieferverträge zu besprechen und ggf. günstigere ELE-Tarife für Strom und Gas anzubieten. Die ELE weist darauf hin, dass die Vertreter nicht in ihrem Auftrag unterwegs sind, und warnt vor dem schnellen Geschäft an der Haustür.

ELE-Kundenberater stehen nicht unangemeldet an der Haustür

Die Kundenberater der ELE informieren gerne kostenlos und seriös über alle Energiethemen, und zwar telefonisch oder im ELE Center Gladbeck an der Bottroper Straße 10. Sie stehen aber nicht einfach unangemeldet vor der Tür. Wenn ein Außendienstmitarbeiter der ELE oder der ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) an den Türen im Emscher-Lippe-Land klingelt, dann zum Beispiel um einen Zähler zu wechseln oder abzulesen. Diese können sich allerdings stets mit einem Lichtbildausweis legitimieren und fragen niemals an der Haustür persönliche Daten wie die Kundennummer oder gar die Bankverbindung ab. Wer Zweifel hat, sollte sich unter der Rufnummer 0209/165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür tatsächlich im Auftrag der ELE oder der EVNG unterwegs ist.

Verträge können widerrufen werden

Die ELE rät in jedem Fall dringend davon ab, sich an der Haustür zu einer Unterschrift oder einer Terminvereinbarung drängen zu lassen. Misstrauisch werden sollte man in jedem Fall, wenn man sofort beim Erstkontakt zu einer Unterschrift oder zur Herausgabe der Bank- oder der Zählerdaten gedrängt wird. Wer dennoch ungewollt oder unüberlegt einen Vertrag unterzeichnet hat, kann diesen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen und vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen auch die Möglichkeit, die Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum anzufechten.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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