Ehrung: Verkehrswacht Gladbeck zeichnet bewährte Kraftfahrer aus
Die Verkehrswacht Gladbeck ehrt im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlung am Donnerstag, 7. November, wieder bewährte Kraftfahrer.
Auszeichnungen sind möglich für 10, 20, 25, 30, 40 oder 50 Jahre Fahrzeit als bewährter Kraftfahrer, beziehungsweise für 5, 10, 20 oder 30 Jahre Fahrzeit als bewährter Berufskraftfahrer oder Straßenbahnführer im Straßenverkehr.
Die Verleihung setzt voraus, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer Verletzung von Straßenverkehrs-Vorschriften weder gerichtlich bestraft, noch mit einem Bußgeld belegt worden ist, dass zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt hat und ferner nicht wegen eines Verbrechens aufgrund anderer Vorschriften bestraft worden ist. Die Verleihung setzt außerdem voraus, dass dem Antragsteller innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraumes weder die Fahrerlaubnis entzogen, noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden ist.
Ein laufendes Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eines Ermittlungs oder Strafverfahrens wegen der Verletzung von Straßenverkehrs Vorschriften schließt eine Auszeichnung ebenfalls aus. Gerichtliche Strafen, Verhängungen von Bußen, Entziehungen von Fahrerlaubnissen und die Verhängungen von Fahrverboten bleiben unberücksichtigt, wenn ihre Eintragungen in den Registern bereits getilgt sind oder zu tilgen wären. Anträge können bis zum 22. September bei Klaus Parma von der Verkehrswacht Gladbeck, Ulmenstraße 17, 45968 Gladbeck, Telefon 3 54 34 gestellt werden.
Wahrheitswidrige Angaben schließen eine Auszeichnung aus. Für die Bearbeitung ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 15,30 Euro zu entrichten.
Autor:Christian Gensheimer aus Essen-Nord |
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