E-Scooter: Vestische wartet auf Gutachten

In den Bussen der Vestischen bleibt das Transportverbot für E-Scooter bestehen.
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  • hochgeladen von Annette Robenek

Aus Sicherheitsgründen befördern die Vestische in Gladbeck und ihre Partnerunternehmen aufgrund der ausdrücklichen Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) seit Ende letzten Jahres keine sogenannten E-Scooter mehr. Für den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) stellt dies einen Diskriminierungstatbestand von Menschen mit Behinderung dar.

„Dieses Mitnahmeverbot ist eine beispiellose Diskriminierung“, bringen es Heike Witsch, ÖPNV-Expertin und Manfred Liebich, Experte für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum beim BSK auf den Punkt. „Der Scooter ist kein Spaßfahrzeug für Gehfaule, sondern ein anerkanntes Hilfsmittel für gehbehinderte Menschen, das ein weitgehend selbständiges Leben erleichtern soll. E-Scooter wie Rollstühle sind Krankenfahrstühle nach geltendem Gesetz,“ stellen beide Experten fest.

Abmahnung

Der BSK hat bislang die Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahn AG ( BOGESTRA) und die Kieler Verkehrsgesellschaft ( KVG) abgemahnt. Beide Verkehrsunternehmen haben in den vergangenen Wochen Menschen mit E-Scootern von der Beförderung generell ausgeschlossen.

Sicherheit muss Vorrang haben

„Bei der Vestischen bleibt dieses Verbot bestehen“, so Reimund Kreutzberg von der Pressestelle der Vestischen. „Die Sicherheit unserer Fahrgäste muss einfach Vorrang haben, auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine diesbezügliche Klage abgewiesen und unserem Unternehmen das Transportverbot weiterhin erlaubt.“

Keine Rückhaltesysteme

Auch die Versicherungen hätten bislang jegliche Haftung bei einem Unfall ausgeschlossen. Es sei ein schwieriges Thema, aber es gäbe zur Zeit in den Bussen für E-Scooter keine zugelassenen Rückhaltesysteme, bei einer Vollbremsung sei die Gefahr groß, dass das Elektromobil umkippe.

Gutachten

„Wir warten das Ergebnis des Gutachtens ab, das im Auftrag des Verkehrsministeriums NRW erarbeitet wird und Anfang April vorliegen soll. Dieses soll aufzeigen, ob und wie eine sichere Mitnahme von E-Scootern möglich sei“, so Kreutzberg abschließend.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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