Die Feuerwehr warnt: Feuerwerk ist kein Spielzeug!

Feuerwerk: Schön anzusehen, aber nicht ungefährlich. | Foto: Kariger
  • Feuerwerk: Schön anzusehen, aber nicht ungefährlich.
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Der Jahreswechsel rückt immer näher und damit die Tage, an denen auch viele Gladbecker zu „Hobby-Pyrotechniker“ werden.

Natürlich hat es einen gewissen Reiz, Feuerwerkskörper anzuzünden, doch oftmals werden die Gefahren, die von Raketen oder auch Böllern ausgehen, wohlmöglich auch noch zwischen Menschengrupen gezündet, völlig unterschätzt. Daher gibt die Feuerwehr wieder folgende Tipps:

Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selber aus:
Unbedingt immer verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk umgehen. Feuerwerkskörper auf gar keinen Fall nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen werfen. Kinder sollten kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben.

Nur Feuerwerksartikel mit BAM-Kennzeichnung verwenden:
Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel erteilt diesen nach bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer, welche auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden- Sicherheitsrisiko! Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung ist nicht nur gefährlich sondern auch strafbar. Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich!

Import-Ware ist oft lebensgefährlich

Ausschließlich geeignete Feuerwerksartikel verwenden:
Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester/ Neujahr oder die ganzjährige Nutzung vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen nicht verwendet werden (Signalmunition, Seenotrettungsraketen, Magnesiumfackeln etc.).

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel sind zu beachten- hier gibt es Infos über die Verwendung, womit zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung ausgeschlossen werden. Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden. Feuerwerkskörper nur ihrer Bestimmung gerecht verwenden und niemals in der Hand entzünden. Kanonenschläge, Böller und ähnliche Artikel sollten auf dem Boden liegend entzündet werden. Danach ist auf einen ausreichenden Abstand zum abbrennenden Feuerwerk zu achten.

Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen:
Feuerwerksraketen niemals aus der Hand heraus starten, sondern grundsätzlich die Raketen zum Besipiel in leere Glasflaschen, die optimalerweise in einem Getränkekasten stehen, stellen. Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen, Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät.

Raketen brauchen eine sichere „Startrampe“

Feuerwerkskörper nicht auf Straßen anzünden!
Hier müssen unter Umständen Rettungswagen oder Feuerwehr dringend vorbei. Zu achten ist auf eine sichere Umgebung. Feuerwerk so entzünden, dass weder Personen noch die nähere Umgebung (brennbare Materialien) Schäden hiervon tragen könnten. Brennbare Gegenstände sind aus der unmittelbaren Nähe von Gebäuden (zum Beispiel Gartenmöbel) zu entfernen. Eventuell vorhandene Mülltonnen sollten geschlossen werden und falls möglich sogar abgeschlossen werden. In der Silvesternacht empfiehlt es sich sogar, alle Fenster- und Lüftungsöffnungen von Gebäuden (Häuser, Lager, Büro, Garagen) zu schließen, denn so können auch ungewollte Eintritte von Feuerwerkskörpern vermieden werden.

Vorrat in Sicherheit bringen:
Vorräte von Feuerwerksartikel sollten niemals direkt am Körper (zum Beispiel in der Jackentasche) getragen werden. Diese Vorräte sollten besser verschlossen und in sicherem Abstand zum abbrennenden Feuerwerk gelagert werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte die Lagerstätte wieder abgedeckt/ verschlossen werden.

Entsprechendes Löschmittel sollten vorgehalten werden:
Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich die Bereitstellung von Wasser (zum Beispiel Eimer, Gießkanne),und/oder Feuerlöschern. Es ist darauf zu achten, dass dieses im Brandfall schnell erreichbar ist.

Gefahr droht – Platz schaffen:
Sollte es trotzdem zu einem Schadensfall kommen, ist für eine ausreichende Erstversorgung (Haus- oder KFZ-Verbandskasten) zu sorgen. Wunden sind mit Wasser zu hühlen und mit sterilem Material abzudecken.
Sollte es zu einem Brand kommen, sind nur Löschversuche zu unternehmen, bei denen man sich selbst nicht in Gefahr bringt. Wenn möglich, sollten die Türen zum Brandraum geschlossen und mit allen Personen so schnell wie die Wohnung verlassen werden. Und über den Notruf 112 sind die Feuerwehr beziehungsweise der Rettungsdienst zu alarmieren.

Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz

Es sollte dafür gesorgt werden, dass der Anfahrtsweg für die Feuerwehr frei von Feuerwerkskörpern und anderem Gegenständen ist und die Rettungskräfte sind einzuweisenein. Bitte dafür sorgen, dass durch Feuerwerkskörper noch zusätzliche Gefahren für die Einsatzkräfte entstehen.

Übrigens: Feuerwerk fällt grundsätzlich unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet werden. Darüber hinaus muss dies außerhalb des Jahreswechsels angemeldet werden – ansonsten sind Bußgelder möglich!

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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