Die ELE warnt: Werber mit falschen Aussagen unterwegs!
Immer mehr Kunden der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) haben sich in den letzten Tagen bei ihrem Energieunternehmen gemeldet. Grund für die Verunsicherung waren Werber, die in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck in den letzten Tagen von Tür zu Tür unterwegs waren, um Strom- und Gasverträge zu verkaufen.
Dabei soll es vorgekommen sein, dass der Werber sein Unternehmen fälschlicherweise als Partner der ELE dargestellt hat, um so das Vertrauen der Angesprochenen zu gewinnen. Schnell wurden fertige Verträge präsentiert, in die man nur noch die fehlenden Daten einfügen musste. Dafür wollen die Werber die letzte Strom- oder Gasrechnung sehen.
In solchen Zusammenhängen werden immer wieder auch Bankdaten eingefordert, die dann – bisweilen ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden – in einen Energieliefervertrag eingesetzt werden. Die ELE weist darauf hin, dass solche Werber weder Mitarbeiter der ELE sind noch in ihrem Auftrag arbeiten.
Natürlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter der ELE oder ihrer Tochtergesellschaft ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) an der Tür klingelt. Aber niemals werden im Rahmen eines solchen Besuches Verträge geschlossen oder Kontodaten eingefordert. Im Außendienst für die EVNG sind zum Beispiel Zählerableser in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck unterwegs.
Selbstgebastelte Ausweise
Für alle Mitarbeiter von ELE und EVNG gilt, dass sie sich mit einem Dienstausweis mit Foto legitimieren können. Es hat allerdings bereits Fälle gegeben, in denen Werber selbstgebastelte, aber durchaus professionell wirkende Ausweise präsentiert haben. Wer Zweifel hat, kann sich unter Tel. 0209/165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür tatsächlich im Auftrag der ELE unterwegs ist. Auch in der Telefonakquise sind immer wieder unsaubere Methoden zu beobachten.
Ein Beispiel: Wer telefonisch etwas bestellt, wird anschließend gefragt, ob man ihm ein unverbindliches Angebot für günstige Strom- und Gastarife machen dürfe. Wer diese Frage mit ja beantwortet, bekommt nicht etwa ein Angebot, sondern einen fertigen Vertrag zugeschickt. Bisweilen wird dabei das Datum weggelassen, um zu verhindern, dass der Kunde sein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann.
Haustürgeschäfte sind an der Tagesordnung
Telefonakquise und Haustürgeschäfte sind heute im Energiegeschäft an der Tagesordnung. Wenn allerdings Vertreter anderer Anbieter vorgeben, im Auftrag der ELE zu werben, um dann Energielieferverträge anderer Unternehmen zu vermitteln, ist dies ein unseriöses Geschäftsgebaren. Misstrauisch werden sollte man in jedem Fall, wenn man sofort beim Erstkontakt zu einer Unterschrift oder zur Herausgabe der Bank- oder der Zählerdaten gedrängt wird.
Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen unterschriebenen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit, die Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum anzufechten.
Autor:Christian Gensheimer aus Essen-Nord |
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