Die Bürgerberatung der DKP informiert
Was viele Mitbürger bei der Antragsstellung zum ALG II, (HartzIV) meist nicht wissen
Hartz IV Bescheid - Widerspruch - Klage und einstweiliger Rechtsschutz
Widerspruch einlegen SGB IIDa es sich bei jeder Entscheidung zum Antrag auf Leistung des Arbeitslosengeld II / Hartz IV um einen Verwaltungsakt des Jobcenters der Agentur für Arbeit handelt, ergeht ein schriftlicher Bescheid. Diesen gilt es vom antragstellenden Leistungsempfänger genau zu prüfen. Dieser Bescheid verfügt über eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus welcher zu entnehmen ist, welche Schritte in welcher Frist zu machen sind, wenn der Bescheid nicht in Ordnung ist.
Wenn der Bescheid in Ordnung ist, muss nichts weiter veranlasst werden. Ansonsten steht dem Leistungsbezieher das Rechtsbehelfsverfahren als Möglichkeit der Wehr gegen den Hartz IV Bescheid zur Verfügung, welches in dieser Reihenfolge beachtet werden muss:
Widerspruch beim Jobcenter
Widerspruchsbescheid (Reaktion des Jobcenters auf Widerspruch)
Klage vor dem Sozialgericht
Einstweiliger Rechtsschutz (in Eilsachen, parallel zum Widerspruch)
Berufung und Beschwerdeferfahren beim Landessozialgericht
Revision vor dem Bundessozialgericht
Autor:Rene' Potratz aus Gladbeck |
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