Der SOMMER lockt zwar schon mit mehr o. weniger Sonne
UND die ersten Aktiven-Rundfahrten
per Rad sind schon unterwegs ( gewesen) Die DauerRadNutzer nicht zu vergessen
Hier ein paar Tipps und Gedanken zur Sicherheit
RADFAHER/IN
und KRAFTAHRER/IN.
Ein paar Tipps für die Radler und deren fahrbaren Untersatz sowie
an die AUTOFAHRER ebenfalls .
GERADE diese Schutzstreifen
werden immer noch nicht von allen Verkehrsteilnehmern,
nach STVO Vorgabe genutzt !
( manch eine/r mag ihn nicht und fühlt sich dort "unsicher aufgehoben" )
Es wird seitens der Kraftfahrer/Innen immer noch zu selten
der notwendige mindest Seitenabstand von 1,50 m eingehalten.
Und das gilt ab dem weißem Streifen !
(manche Gerichte sehen 2,00 m als mind. an ! )
Mit der Bezeichnung:
Kraftfahrer sind auch die Führer der riesigen Traktoren angesprochen,
die ja auch in Stadtgebieten mit ihren großen Fahrzeugen einschl. Groß-Hängern
durch die Innenstadt brettern ohne Abstand ??
Doch , so ca. 30 cm waren es eventuell doch ?
Wenn man das Abstand nennen kann bei den Riesen-Rädern ??
persönliches Erlebnis !!!
Es wird immer noch zu gerne +
unerlaubterweise auf diesen Radfahr-Schutzstreifen – geparkt – ! ?
Warum ?
Dunkle Kleidung ist ja wohl in ? !!
Sehr viele Verkehrsteilnehmer sind auch zu Fuß mittels „leichsinniger“,
zu dunkler Kleidung unterwegs .
Sei es als Fußgänger oder auch als Radfahrer .
Die Bilder zeigen,
wie früh oder – zu spät – ein Fußgänger im Dunkeln zu erkennen ist.
Dunkle Kleidung : erkennbar - 25 m - ;
der Anhalteweg bei 50 km/h = ca. 28 m !
DAS ist zu kurz um unverletzt oder gar lebend davon zu kommen.
Die Daten und Bilder sowie Zahlen sollte man sich einprägen und
sich doch zur eigenen Sicherheit daran halten !
Wir haben alle nur ein Leben !
mit Unterstutzung der Verkehrswacht Gladbeck
unter zu Hilfenahme der Flyer der Polizei RE .
per Rücksprache genehmigt.
Autor:Wolfgang Kill aus Gladbeck |
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