Gesetzliche Fristen für den Umtausch der alten Führerscheine
Der alten "Fleppe" geht es nun an den Kragen

Die Zeit der alten "Fleppe" neigt sich ihrem Ende zu: In den kommenden Jahre müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. | Foto: Pixabay
  • Die Zeit der alten "Fleppe" neigt sich ihrem Ende zu: In den kommenden Jahre müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
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Das trifft auch alle motorisierten Verkehrsteilnehmer in Gladbeck: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Damit werden sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum auf der Vorderseite ersetzt.

Zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie wurde ein stufenweiser Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. In einer ersten Stufe sind die grauen beziehungsweise rosafarbenen Papierführerscheine an der Reihe, im Anschluss die unbefristeten Scheckkarten-Führerscheine. Bürger sollten unbedingt darauf achten, den Antrag auf Umtausch rechtzeitig zu stellen, damit die jeweilige Frist auch eingehalten werden kann.

Bis wann die Führerscheine umgetauscht sein müssen, richtet sich bei den Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, hat zum Beispiel noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit, seinen alten durch einen neuen Führerschein zu ersetzen. Personen, die nach 1971 geboren wurden, können den Umtausch bis 2025 erledigen.
In der zweiten Stufe sind dann die unbefristeten Scheckkartenführerscheine an der Reihe. Diese wurden von 1999 bis 2013 ausgestellt. Entscheidend ist bei ihnen das Ausstellungdatum, das auf dem Führerschein vermerkt ist. Die ältesten Kartenführerscheine müssen dabei bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden, die jüngsten haben bis 2033 Zeit. Mit dem Ablauf der Umtauschfrist verlieren die Führerscheine ihre Gültigkeit.

Der Antrag für den Umtausch des Führerscheins kann beim Bürgeramt der Stadt oder bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes in Marl nach Terminvereinbarung gestellt werden. Mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument wie dem Personalausweis, der bisherige Führerschein, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie die Gebühren in Höhe von 25,30 Euro. Wer einen Papierführerschein tauscht, kann sich den neuen Kartenführerschein gegen eine Versandgebühr von fünf Euro auch direkt nach Hause schicken lassen. Beim Scheckkartenführerschein ist dies nicht möglich, da er beim Tausch entwertet werden muss.
Weitere Informationen zum Umtausch des Führerscheins gibt es auf er Internetseite des Kreises Recklinghausen.

1. Stufe:

Umtausch der Papierführerscheine (grau und rosa) Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist allein das Geburtsjahr.

Geburtsjahr - Umtausch bis spätestens
Vor 1953 - 19. Januar 2033
1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
1971 oder später - 19. Januar 2025

2. Stufe:

Umtausch der ab 01. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Scheckkartenführerscheine Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist das Ausstellungsjahr.

Ausstellungsjahr - Umtausch bis spätestens
1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
2008 - 19. Januar 2029
2009 - 19. Januar 2030
2010 - 19. Januar 2031
2011 - 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

Nach Ablauf der genannten Fristen wird der alte Führerschein ungültig.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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