Das OZG aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger: Das digitale Bürgeramt
Bürger und Unternehmen sollen deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher mit der Verwaltung interagieren können. Um das zu ermöglichen, trat im August 2017 das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz: Onlinezugangsgesetz (OZG), in Kraft. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen in einer Mammutaufgabe dazu, bis Ende 2022 ein digitales Angebot für ca. 575 Verwaltungsdienstleistungen zu schaffen und auch elektronisch über einen Portalverbund von Bund, Ländern und Gemeinden anzubieten.
Bericht der Landesregierung im Landtag Nordrhein-Westfalen im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation, der am Donnerstag, 10. März 2022, 15.30 Uhr, Raum E 3 D 01 tagt.
Mit Anmeldung für den Livestream dieser Sitzung über landtag.nrw.de kann die Sitzung online verfolgt werden.
Autor:Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck |
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