Im Kreis Recklinghausen rückt eine Hochstufung näher
COVID-19: Ab wann ändert sich eine Inzidenzstufe?
Vor dieser Frage stehen derzeit auch viele Gladbecker Bürger: Wenn die 7-Tage-Inzidenz bereits über 10 liegt - warum ist der Kreis Recklinghausen immer noch bei Inzidenzstufe 0? Die Bezirksregierung Münster bemüht sich um Aufklärung, hat dazu eine Grafik erstellt, die den Überblick erleichtern soll.
Neben den bekannten Inzidenzstufen 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35), Inzidenzstufe 2 (über 35 bis 50) und Inzidenzstufe 3 (über 50) gilt seit dem 9. Juli 2021 die angepasste Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Anpassung wurde die neue "Inzidenzstufe 0" (unter 10) eingeführt.
Die Stufe "0" gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen. Schon sehr kleine Infektionsausbrüche können bedeutsame Schwankungen bei den Inzidenzen hervorrufen.
Eine Hochstufung von der Inzidenzstufe 0 in die Inzidenzstufe 1 erfolgt jedoch erst, wenn der Wert in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt acht Kalendertage hintereinander überschritten wird mit Wirkung zum übernächsten Tag. Für den Kreis Recklinghausen droht dieser Schritt Anfang der 30. Kalenderwoche. Falls der Inzidenzwert nicht doch wieder unter 10 sinkt. Übrigens: Liegt ein dynamischer Anstieg der Inzidenzen vor, der sich nicht lokal eingrenzen lässt, kann das Ministerium die Inzidenzstufe auch schon nach drei Tagen des Überschreitens hochstufen.
Sollte der Wert drei Tage in Folge über 35 liegen, wird die Inzidenzstufe 2 zum übernächsten Kalendertag aktiviert. Ist der Wert an drei Tagen in Folge über 50 gilt die Inzidenzstufe 3. Die Einstufung muss vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen rechtsverbindlich festgestellt werden.
Anders herum erfolgt die Rückstufung von Inzidenzstufe 3 nach fünf Tagen in Folge unter 50 zum übernächsten Kalendertag in die Inzidenzstufe 2, wiederum nach fünf Tagen in Folge unter 35 zum übernächsten Tag in die Inzidenzstufe 1 und wiederum nach fünf Tagen in Folge unter 10 zum übernächsten Kalendertag in die Inzidenzstufe 0.
Die Corona-Schutzverordung ist in ihrer aktuellen Fassung bis zum 8. August 2021 gültig.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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