Auch hunderte Gladbecker betroffen
Bin ich geboostert oder nicht?

"Gelte ich nun als geboostert oder nicht?" Diese Frage stellen sich viele der Gladbecker, die ihre Corona-Erstimpfung mit dem Wirkstoff von "Johnson & Johnson" erhalten haben. | Foto: Pixabay
  • "Gelte ich nun als geboostert oder nicht?" Diese Frage stellen sich viele der Gladbecker, die ihre Corona-Erstimpfung mit dem Wirkstoff von "Johnson & Johnson" erhalten haben.
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Seit Donnerstag gilt auch in Gladbeck die Corona-Schutzregel "2Gplus": Wer in einem Restaurant essen oder in einer Gaststätte einen gemütlichen Abend verbringen möchte, muss genesen oder geimpft sein und einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen.

Von der Testpflicht befreit sind unter anderem auch die Personen, die schon ihre dritte Impfung erhalten haben, als "geboostert" gelten., auf dem Impfzertifikat zu lesen ist "3 von 3". Diese Regel gilt bekanntlich auch für Fitnessstudios.

Was aber ist mit den Gladbeckern, die mit dem Wirkstoff von "Johnson & Johnson" erstgeimpft wurden, damit eigentlich als "komplett geimpft" galten? Leider ließ die Wirkung des Impfstoffs schnell nach, weshalb die meisten dieser Mitbürger sich schon ein zweites Mal haben impfen lassen, doch der nachgewiesene Status sagt aus "2 von 2". Also doch Testpflicht?

Einfach mal tief durchatmen! Die Stadt Gladbeck hat auf Anfrage mitgeteilt, dass Personen, die ihre Erstimpfung mit "J & J" und eine weitere Impfung erhalten haben, als "geboostert" gelten, von der Testpflicht befreit sind. Puh..

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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