Ab 12. Mai wieder Annahme beim ZBG
Betriebshof Gladbeck öffnet wieder - aber nach Termin

Gladbecker können ihre Altlasten wieder beim Betriebshof abgeben, allerdings unter Auflagen. | Foto: (Symbolbild)
  • Gladbecker können ihre Altlasten wieder beim Betriebshof abgeben, allerdings unter Auflagen.
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Am Dienstag, dem 12. Mai, öffnet der Zentrale Betriebshof Gladbeck wieder seinen Wertstoffhof an der Wilhelmstraße. Anlieferungen sind jedoch ausschließlich nur nach Terminvereinbarung möglich. "Die Wiederöffnung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gladbeckerinnen und Gladbecker diszipliniert mit dieser Möglichkeit umgehen und nur dringende Anlieferungen vornehmen", betont eine ZBG-Sprecherin.

Ab Montag, 11. Mai, steht zur Terminvergabe eine zusätzliche Hotline-Nummer zur Verfügung. Unter 99 24 66 können montags bis freitags, in der Zeit von 8 bis 14 Uhr, Anlieferungstermine vereinbart werden. Name, Kennzeichen des Fahrzeuges und eine Telefonnummer müssen hierzu angegeben werden.

Es ist insbesondere in den ersten Tagen damit zu rechnen, dass diese Nummer häufig besetzt sein wird. Der ZBG bittet daher um Geduld.

Anlieferungstermine vergibt der ZBG für die bekannten Öffnungszeiten (Montag-Donnerstag 7.30 bis 15.30 und Freitag 7.30 bis 14 Uhr) sowie die Service-Samstage (9 – 13 Uhr).

Folgende Regeln sind zu beachten:

• Anlieferung nur von PKW-Ladungen aus privaten Haushalten, keine Anhänger oder LKW.

• Für größere Mengen Sperrmüll ist ein Abholtermin unter der 99 24 67 zu vereinbaren.

• Pro Tag nur eine Anlieferung pro Haushalt.

• Wer ohne Termin erscheint, wird abgewiesen.

• Es werden keine schadstoffhaltigen Abfälle angenommen (der Umweltbrummi befindet sich nicht vor Ort).

• Die verschärften Vorschriften zum Kontaktverbot (Abstand halten, keine Gruppenbildung, etc.) sind zu beachten.

• Das Verlassen des Fahrzeuges ist nur zum Entladen im Bereich des Abfallsammelfahrzeuges erlaubt.

• Mund-Nasen-Bedeckung ist vorgeschrieben.

• Den Anordnungen des ZBG-Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen kann ein Platzverbot erteilt werden.

Die Entsorgung von gebührenpflichtigen Abfällen ist möglich. Die Städtischen Garten- und Restabfallsäcke sind ebenfalls wieder beim ZBG erhältlich.

Dieser Service ist nur den Gladbeckerinnen und Gladbeckern vorbehalten. Kontrollen an der Einlassstelle sind möglich.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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