Bei Windkraft-Nutzung setzt die Verwaltung auf Bürgerbeteiligung
Gladbeck. Während die neue Windkraftanlage zwischen Ellinghorst und Alt-Rentfort ihrer Fertigstel-lung entgegenwächst, geht die Diskussion über mögliche weitere Standorte für Windkraftanlagen in Gladbeck in die nächste Runde. Denn im Rathaus am Willy-Brandt-Platz setzt man offensichtlich durchaus auf Energiegewinnung durch Windkraft-Nutzung, will aber gleichzeitig die Bürger intensiv in das weitere Vorgehen einbeziehen.
Die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung sei mittlerweile abgeschlossen, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Jetzt werde man im Planungsamt die Hinweise und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der beteiligten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ausgewerten. Dazu zählen Eingaben durch Umweltverbände oder Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus haben sich nach Angaben der Verwaltung bereits mehr als 50 Bürger mit konkreten Hinweisen und Bedenken bei dieser ersten Beteiligungsrunde zu Wort gemeldet.
Vorgesehen ist nun, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens am 30. August diskutiert und beschließt, wie viele „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ in Gladbeck ausgewiesen werden. Dieser Beschluss soll dann bereits im September offengelegt werden. Danach haben die Bürgerinnen und Bürger noch einmal einen Monat Zeit, sich dazu zu äußern.
Am 15. November wird dann der Stadtplanungs- und Bauausschuss voraussichtlich abschließend über das Thema diskutieren. Den endgültigen Beschluss über die Vorrangzonen für Windkraftanlagen wird letztlich dann der Stadtrat fassen.
Aus dem Rathaus wird aber schon jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass selbst nach einem eventuell positiven Beschluss für weitere Vorrangzonen keineswegs sofort mit dem Bau weiterer Windkraftanlagen begonnen werden könne. Vielmehr müsse für jede einzelne Anlage beim Kreis Recklinghausen ein Bauantrag gestellt werden. Dann werde vom Kreis in jedem einzelnen Fall darüber entschieden, ob der Bau der Anlage zulässig ist oder nicht. Dabei werde unter anderem geprüft, ob die Abstandsflächen zu den benachbarten Gebäuden eingehalten würden.
„Bei der Planung der Zonen sind wir von 150 Meter hohen Windkraftanlagen ausgegangen. Wenn jetzt ein Antrag für eine deutlich höhere,zum Beispiel 180 oder 200 Meter hohe, Anlage gestellt wird, muss geprüft werden, ob es innerhalb der Zone eine Fläche gibt, die weit genug von den Nachbargebäuden entfernt ist, so dass eine Belästigung der Nachbarn ausge-schlossen ist. Dabei muss auch der Standort der Anlage berücksichtigt werden. So wäre eine 180 Meter hohe Anlage, die im Bereich der Mottbruchhalde auf einer Höhe von cirka 80 Metern errichtet würde, über 100 Meter höher als die Spitze des Tetraeders in Bottrop. Gerade bei solchen Höhen müssen wir die möglichen Beeinträchtigungen sehr sorgfältig gegenüber dem eventuellen Nutzen abwägen,“ betont die Stadt in ihrer Pressemitteilung.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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