Bauprojekt in Gladbeck: 92 neue Mietwohnungen sollen entstehen

Ein komplett neues Gesicht erhalten soll bis Ende des Jahres 2015 die Ecke Horster-/Bergmannstraße zwischen Gladbeck-Mitte und Butendorf: In insgesamt vier drei- und viergeschossigen Gebäuden sollen insgesamt 92 neue (barrierefreie) Mietwohnungen entstehen. | Foto: Architekturbüro
  • Ein komplett neues Gesicht erhalten soll bis Ende des Jahres 2015 die Ecke Horster-/Bergmannstraße zwischen Gladbeck-Mitte und Butendorf: In insgesamt vier drei- und viergeschossigen Gebäuden sollen insgesamt 92 neue (barrierefreie) Mietwohnungen entstehen.
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Mit der Einrichtung der Baustelle und der Ausschachtung der Baugruben n diesen Tagen in Angriff genommen wurde die Realisierung des Wohnbauprojektes an der Ecke Horster-/Bergmannstraße zwischen Stadtmitte und Butendorf.

Nach den Plänen eines Kirchhellener Architektenbüros sollen zunächst entlang der Horster Straße zwei viergeschossige Häuser mit Staffelgeschoss entstehen. Die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes ist für den Sommer 2015 geplant. Für die Errichtung zwei weiterer dreigeschossiger Häuser mit Staffelgeschoss entlang der Bergmannstraße musste zunächst ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Rathaus am Willy-Brandt-Platz rechnet man mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes (Nummer 162) und der Erteilung der Baugenehmigung im Herbst 2014. Unmittelbar danach soll mit den Bauarbeiten, die voraussichtlich 12 bis 14 Monate in Anspruch nehmen werden, begonnen werden.

50 bis 100 Quadratmeter Wohnfläche

Entstehen sollen am Ende 84 öffentlich geförderte Mietwohnungen für Ein-/Zwei-Personenhaushalte sowie in den Staffelgeschossen acht freifinanzierte Mietwohnungen. Die Mehrfamilienhäuser sollen allesamt barrierefrei errichtet werden. So werden die Hauseingänge frei von Stufen oder auch Schwellen zu erreichen sein. In den Häusern werden alle Ebenen über Liegendaufzüge erreichbar sein. Auch in den Wohungen wird es barrierefrei zugehen. So sollen die Bäder mit bodenebenen Duschen ausgestattet werden. Je nach Lage im Gebäude werden die Wohnungen entweder Terrassen (Erd- und - und Staffelgeschosse) beziehungsweise Balkone (Obergeschosse) erhalten. Zu allen Wohnungen wird auch ein eigener Kellerraum sowie im rückwärtigen Bereich der Gebäude ein Pkw-Stellplatz gehören.

Die öffentlich geförderten Mietwohnungen verfügen über zweieinhalb Räume und eine Wohnfläche von 50 beziehungsweise 55 Quadratmeter. Für diese Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Nicht den Wohnraumförderungsbestimmungen unterliegen dagegen die acht frei finanzierten Wohnungen in den Staffelgeschossen. Diese Wohnungen verfügen über dreieinhalb Räume, verfügen - inklusive der 20 Quadratmeter großen Dachterrasse - über eine Wohnfläche von 100 Quadratmeter.

Bei der Entwicklung und auch der Vermarktung des Projektes haben die Stadt Gladbeck und das Kirchhellener Archtitektenbüro eine enge Zusammenarbeit vereinbart.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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