Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen
Auch in Gladbeck harte Corona-Vorgaben zum Jahreswechsel

Einen solchen Anblick wird es in Gladbeck zum Jahreswechsel 2020/2021 nicht geben: Bei Verstößen gegen die Corona-Vorgaben drohen empfindliche Geldbuße. | Foto: Archiv
  • Einen solchen Anblick wird es in Gladbeck zum Jahreswechsel 2020/2021 nicht geben: Bei Verstößen gegen die Corona-Vorgaben drohen empfindliche Geldbuße.
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Die Corona-Pandemie hat seit dem Frühling das Leben in Gladbeck nachhaltig beeinflusst. Und so wird coronabedingt auch die Silvesternacht anders als gewohnt ausfallen: Der Verkauf von Feuerwerk ist ebenso verboten wie Silvester-Partys, Ansammlungen und der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit.

Darauf reagiert auch die Stadt Gladbeck. Erstmals wird auch der Kommunale Ordnungsdienst in der Silvesternacht im Einsatz sein.

Dazu Bürgermeisterin Bettina Weist: „Ich bin unseren Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass sie nach diesem besonderen Jahr auch zum Jahreswechsel im Einsatz sind.“

Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) werden gemeinsam mit Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes, der bereits seit Monaten für die Stadtverwaltung bei Innenstadtkontrollen unterwegs ist, das Stadtgebiet von 21 bis 1 Uhr kontrollieren. Zusätzlich wird die Polizei mit mehreren Einsatzfahrzeugen unterwegs sein. 

Feuerwerk zu zünden ist zwar nicht grundsätzlich verboten, aber in 2020 dürfe keine Böller und Raketen verkauft werden. Der Bund hat für dieses Verkaufsverbot die „Sprengstoffverordnung“ geändert, um die Krankenhäuser zu entlasten und Ansammlungen auf den Straßen zu vermeiden. Im privaten Raum sind zudem Partys und vergleichbare Feiern generell untersagt. 

Auch in der Silvesternacht gilt, dass Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als fünf Personen, die nur zum eigenen und einem weiteren Haushalt zählen dürfen, verboten sind. Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt. Und Und auch der Verzehr von Alkohol ist im öffentlichen Raum derzeit bekanntlich generell verboten.

Der KOD wird gemeinsam mit Sicherheitsdienst und Polizei die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren und Verstöße entsprechend ahnden. Bei Verstößen wird es dann teuer: Wer eine Party veranstaltet, zahlt im Regelfall 500 Euro, wer daran teilnimmt 250. Die gleiche Summe wird fällig, wenn sich mehr Menschen treffen als erlaubt – und das für jeden Beteiligten. 100 Euro beträgt das Bußgeld für den Alkoholverzehr im öffentlichen Raum. Hinweise zu Verletzung dieser Regeln sollten der Polizei unter 110 gemeldet werden.

Bürgermeisterin Bettina Weist appelliert an alle Gladbecker, sich auch in der Silvesternacht verantwortungsvoll zu verhalten: „Bleiben Sie zuhause, im allerkleinsten Kreis, schützen Sie damit sich und andere. Wenn wir jetzt vernünftig und solidarisch sind, dann können wir den nächsten Jahreswechsel wieder richtig feiern.“

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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