Eine verbindliche Maskenpflicht besteht aber nur bei Beisetzungen
Auch auf den Gladbecker Friedhöfen bitte Maske tragen

Eine generelle Maskenpflicht gibt es für die städtischen Friedhöfe in Gladbeck nicht. Sehr wohl aber eine entsprechende Empfehlung des "ZBG", der dazu rät auf einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zurückzugreifen. | Foto: Pixabay
  • Eine generelle Maskenpflicht gibt es für die städtischen Friedhöfe in Gladbeck nicht. Sehr wohl aber eine entsprechende Empfehlung des "ZBG", der dazu rät auf einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zurückzugreifen.
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Schon im November 2020 sprach der "Zentrale Betriebshof Gladbeck" in Anlehnung an eine Empfehlung des Kreises Recklinghausen auch für Gladbeck das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch in den Außenanlgen der städtischen Friedhöfe aus.

Eine konkrete Maskenpflicht auf den drei städtischen Friedhöfen besteht indes nur während einer Beisetzung. Auch beim Trauerzug zum Grab muss eine Maske getragen werden, da in dieser Situation die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Beim Besuch eines einzelnen Grabes oder einem Spaziergang über dem Friedhof besteht indes keine Maskenpflicht. Allerdings empfiehlt der ZBG das Tragen einer Maske, da die Einhaltung des Mindestabstand auf den oft doch eher schmalen Wegen nur schwerlich möglich ist.

Diese Maßnahmen dienen zum Schutz der Bürger und treffen nach den Erfahrungen des ZBG bisher auf sehr viel Verständnis.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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