Apotheker erläutert Kategorien auf Packungsbeilagen
Arzneimittel: Was bedeuten die Fachbegriffe auf dem Beipackzettel?
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage …“ Eigentlich ganz einfach. Doch Patienten verstehen die vielen Fachbegriffe auf dem Beipackzettel ihrer Medikamente oft nicht. Außerdem lässt sich das Papierungetüm nach dem Lesen nur schwer wieder zusammenfalten. Sven Seißelberg, Apotheker bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse, erläutert die wichtigsten Rubriken.
◉ Name des Medikaments
Der Name ist häufig mit einem Zusatz versehen, der eine bestimmte Eigenschaft des Mittels angibt. So bedeutet zum Beispiel „forte“, dass es ein stark wirkendes Medikament ist, „mono“, dass es nur einen, und „comp“, dass es mehrere Wirkstoffe enthält. Die Menge des Wirkstoffs pro Tablette, Kapsel etc. geben meist Zahlen wie 200, 400 oder 600 an.
◉ Zusammensetzung
Allergiker aufgepasst! Hier sind sowohl die Wirkstoffe als auch weitere Bestandteile des Medikaments aufgeführt. Diese Bestandteile haben teils wichtige Funktionen. So überdauert etwa die Schutzhülle mancher Kapseln die Magensäure und gibt den Wirkstoff erst im Darm frei. Wenn bei Ihnen Unverträglichkeiten bekannt sind, lesen Sie die Zusammensetzung besonders gründlich. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!
◉ Gegenanzeigen
Hier steht, bei welchen Krankheiten oder unter welchen Voraussetzungen das Medikament nicht eingenommen werden sollte (z. B. Herzschrittmacher, Leberschäden, Schwangerschaft, Stillzeit). Wird etwas genannt, das auf Sie zutrifft, fragen Sie umgehend Ihren Arzt!
◉ Vorsichtsmaßnahmen/Warnhinweise
Enthält das Medikament beispielsweise Alkohol, sollte es nicht von Kindern, Schwangeren oder trockenen Alkoholikern eingenommen werden. Wird das Reaktionsvermögen eingeschränkt, sollten Sie nicht Auto oder Fahrrad fahren und keine gefährlichen Maschinen bedienen.
◉ Wechselwirkungen
Manche Medikamente vertragen sich nicht mit anderen. Nennen Sie deshalb dem Arzt oder Apotheker unbedingt vorher, welche Arzneimittel sie bereits einnehmen! Helfen kann Ihnen dabei der bundeseinheitliche Medikationsplan, der Ihnen Ihr Arzt ausstellt. Auch Lebensmittel wie Milch, Tee, Kaffee und Fruchtsäfte können die Wirkung bestimmter Medikamente hemmen oder steigern. Dann spricht man von einer Wechselwirkung oder Interaktion.
◉ Dosierungsanleitung
In der Regel informiert der Arzt, wann und in welcher Dosierung das Medikament einzunehmen ist. Wenn nicht, halten Sie sich an die Dosierungsanleitung! Sollen Sie zweimal eine Tablette nehmen, heißt das nicht etwa zwei auf einmal, sondern morgens und abends je eine. In diesem Abschnitt steht weiterhin, ob das Medikament vor oder nach den Mahlzeiten einzunehmen ist.
◉ Nebenwirkungen
Es müssen dort alle beobachteten Nebenwirkungen angeben sein, auch wenn sie noch so selten sind. Die Formulierungen sind verschlüsselt. Wenn Sie beispielsweise lesen: „Häufig kommt es zu Übelkeit und Kopfschmerzen“, heißt das: Von 100 behandelten Patienten klagten ein bis zehn über diese Symptome. Tritt eine Nebenwirkung „gelegentlich“ auf, entspricht das einem bis zehn Fällen von 1.000 Behandelten, „selten“ einem Fall von 1.000 bis 10.000, und „sehr selten“ bedeutet einer oder weniger von 10.000 Behandelten einschließlich Einzelfälle.
◉ Aufbewahrung und Haltbarkeit
In diesem Abschnitt steht, ob das Medikament etwa im Kühlschrank oder lichtgeschützt gelagert werden muss. Neben Angaben zum Verfallsdatum stehen hier auch Informationen zur Haltbarkeit nach Anbruch der Packung. Wenn das Verfallsdatum überschritten ist, werfen Sie das Medikament nicht in den Müll, sondern geben Sie es in der Apotheke ab!
◉ Beipackzettel:
Lässt sich dieser nach dem Lesen auch wieder richtig zusammenfalten oder kann man das knicken?
Beipackzettel sind meist groß und unhandlich, da sie nicht beliebig klein bedruckt werden dürfen. Sie müssen also sehr oft gefalzt werden, um in die Packung zu passen. Deshalb folgen die Knicke einem nicht ganz logisch erscheinenden System, das nur schwer zu rekonstruieren ist. Das ist aber auch gar nicht nötig. Damit der Zettel wieder in die Packung passt, versuchen Sie zunächst, auf die Packungsbreite kommen, indem Sie so lange die linke auf die rechte Ecke falten, bis die Breite erreicht ist. Die Länge falten Sie dann ganz zum Schluss.
(Mit Material der KKH)
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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