An "Hitzetagen": Gladbecker Müllabfuhr und Straßenreinigung sind ab dem 1. Juni schon ab 6 Uhr unterwegs

Das frühsommerliche Wetter mit seinen hohen Temperaturen hat auch seine Schattenseiten. Unter der der Hitze leiden auch die Mitarbeiter des ZBG, weshalb ab dem 1. Juni die Abfallentsorgung und auch die Straßenreinigung schon um 6 Uhr beginnt, sollten Tageshöchstwerte jenseits der 30 Grad-Grenze prognostiziert werden. | Foto: Pixabay
  • Das frühsommerliche Wetter mit seinen hohen Temperaturen hat auch seine Schattenseiten. Unter der der Hitze leiden auch die Mitarbeiter des ZBG, weshalb ab dem 1. Juni die Abfallentsorgung und auch die Straßenreinigung schon um 6 Uhr beginnt, sollten Tageshöchstwerte jenseits der 30 Grad-Grenze prognostiziert werden.
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Gladbeck. Die frühsommerliche Hitze hält auch in Gladbeck an. Und auch in den nächsten Tagen ist weiter mit entsprechenden Temperaturen zu rechnen.

Die Mitarbeiter des "Zentralen Betriebshofes Gladbeck" (ZBG), die in den Bereichen "Abfallentsorgung" und "Straßenreinigung" beschäftigt sind, sind auf die extremen Witterungsverhältnisse allerdings vorbereitet: Statt des Arbeitsbeginns um 7 Uhr beginnen die Mitarbeiter zeitweise eine Stunde früher mit der Arbeit. Insbesondere Mülllader machen einen körperlich sehr harten Job. Es geht darum, sie vor der extremen Mittags- und Nachmittagshitze zu schützen.

Der ZBG bittet daher alle Gladbecker Bürger, ab dem 1. Juni ihre Abfallbehälter und den Sperrmüll am jeweiligen Abfuhrtag bereits um 6 Uhr zur Leerung beziehungsweise Abholung in Nähe des Fahrbahnrandes bereitzustellen.

Auch die ZBG-Kehrmaschinen werden an den Tagen, an denen mindestens 30 Grad Celsius prognostiziert werden, bereits um 6 Uhr im Stadtgebiet Straßen, Gehwege und Fußgängerzonen reinigen.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. August. Sollten auch noch anschließend extreme Temperaturen auftreten, behält sich der ZBG eine Verlängerung der Sonderregelung vor.

Denn im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gehört es zu den Grundpflichten eines Arbeitsgebers, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Selbst Menschen, die nicht der ständigen Hitze ausgesetzt sind oder nicht körperlich arbeiten müssen, stöhnen bei Extremtemperaturen über 30 Grad.

Die Mitarbeiter des ZBG arbeiten ständig im Freien und sind damit der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Hautkrebserkrankungen durch langjährige UV-Strahlung der Sonne können eine Folge sein. Und nachlassende Konzentrationsfähigkeit am Nachmittag führt zu einer erhöhten Unfallgefährdung.

Der ZBG hat bereits im vergangen Jahr die Genehmigung beim Kreis Recklinghausen zum Betreiben von Geräten und Maschinen bei prognostizierten Temperaturen ab 30 Grad Celsius (Tageshöchsttemperatur) ab 6 Uhr beantragt. Diesem Antrag hat der Kreis Recklinghausen stattgegeben.

Ein früherer Arbeitsbeginn liegt aber nicht nur aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im öffentlichen Interesse. Denn unter hygienischen Gesichtspunkten besteht allgemein ein Interesse daran, dass der Müll möglichst zeitnah abgeholt wird und nicht länger als nötig in der Hitze „schmort“.

Die ZBG-Verantwortlichen zeigen sich überzeugt davon, dass die Vorverlegung der Arbeitszeit bei den meisten Gladbeckern auf Verständnis stößt, da die Bürger alle nur einmal wöchentlich, teilweise nur alle 14 Tage von der Veränderung betroffen sind. Das frühsommerliche Wetter mit seinen hohen Temperaturen hat auch seine Schattenseiten. Unter der der Hitze leiden auch die Mitarbeiter des ZBG, weshalb ab dem 1. Juni die Abfallentsorgung und auch die Straßenreinigung schon um 6 Uhr beginnt, sollten Tageshöchstwerte jenseits der 30 Grad-Grenze prognostiziert werden.
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Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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