Alte „Fleppe“ noch in diesem Jahr umtauschen

Zwar besteht keine Verpflichtung den alten Führerschein in den EU-Kartenführerschein zu tauschen, die Fahrerlaubnisbehörde sieht aber Vorteile. | Foto: RainerSturm / pixelio.de
  • Zwar besteht keine Verpflichtung den alten Führerschein in den EU-Kartenführerschein zu tauschen, die Fahrerlaubnisbehörde sieht aber Vorteile.
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Am 19. Januar 2013 tritt ein neues Führerscheinrecht in Kraft. „Führerscheine, die ab diesem Stichtag ausgestellt werden, sind dann längstens 15 Jahre gültig. Alle Führerscheine, die vorher ausgestellt wurden, bleiben hingegen bis 2033 gültig“, erklärt die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen.

„Daher der Tipp: Den Schein noch in diesem Jahr umtauschen.“
Es besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung, den alten Führerschein (egal ob grau oder rosa) in den EU-Kartenführerschein zu tauschen. Die Fahrerlaubnisbehörde sieht in dem Tausch jedoch viele Vorteile, wie beispielsweise das Ziel der europäischen Führerscheinrichtlinie - ein einheitliches Format in Europa - durchzusetzen oder das aktuelle Passbild des neuen Führerscheins, mit dem sich die Identität zwischen Führerschein und Führer eines Fahrzeugs problemlos feststellen lasse. Und: Insbesondere bei Fahrten ins europäische Ausland sei zu einem Tausch zu raten. Die Akzeptanz bei den ausländischen Behörden sei teilweise gering, beziehungsweise die alten deutschen Führerscheinmuster nicht immer bekannt.

Die Berechtigungen des alten Führerscheins bleiben erhalten. „Um einen zu erwartenden Bearbeitungsstau der Umtauschanträge zum Ende des Jahres zu vermeiden, sollten die Anträge möglichst frühzeitig noch in 2012 gestellt werden“, rät die Führerscheinstelle. Die Anträge können beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder direkt bei der Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt) in Marl gestellt werden.

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: ein biometrisches Passbild, Personalausweis, den bisherigen Führerschein, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der alte Führerschein nicht im Kreis Recklinghausen ausgestellt wurde) sowie Bearbeitungsgebühren in Höhe von 24 Euro.

Foto: www.pixelio.de

Autor:

Christian Gensheimer aus Essen-Nord

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