ERGÄNZUNG ZU
Alles klar? Oder vielleicht doch nicht? von Uwe Rath, Ergänzung...d. BR;
Ergänzung zu dem Sonderweg - - - -
Nun, da kam ich doch wie mitgeteilt an dem besagten Sonderweg,
wie ihn die Stadt Gladbeck - trotz Piktogramm - bezeichnet vorbei
und konnte gleich - versch. Fotografieren - !
der Linienbus hält also - nicht - auf dem Radweg sondern auf dem "Sonderweg".
Der Radfahrer muss also auch nicht !! den Sonderweg benutzen !!
Nur rechts fahren lt. StVO ;
Der Autofahrer, die Autofahrerin weiß das allerdings sowieso nicht,
und hupt und beschimpft den oder
die Radfahrer/in
die vermeintlich
auf dem -vermeintlichen- Radweg zu fahren haben.
DER ja nun mal kein Radweg ist sondern lt. Stadt Gladbeck - NUR ein Sonderweg- !!
Das soll mal einer draußen im Straßenverkehrsleben wissen,
da gibt's nur "Mord & Totschlag zusätzlich,
bei den Rechthaberischen bzw. Unwissenden !!
Will man das weiterhin fördern ??
rein informatorisch :
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/praxis/wirkung-von-piktogrammen-und-hinweisschildern-auf
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradschutzstreifen/
daraus erfolgt:
Besteht eine Benutzungspflicht für den Schutzstreifen?
Nein.
Da es sich nicht um einem amtlich ausgewiesenen Radweg handelt,
besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer.
Entsprechend gibt es keine Bußgelder in diesem Zusammenhang.
Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot, was die Nutzung in der Regel einschließt.
(( Gilt dann auch für diesen hier so deklarierten "Sonderweg" ))
GlückAuf , sach ich da nur noch in Ri. Radler**Innen !
Leute Leute, manche machen es sich zu einfach mit der Straßenmalerei ....
Autor:Wolfgang Kill aus Gladbeck |
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