Abi in der Tasche - was ist mit dem Kindergeld?

Abi in der Tasche – aber wie geht es jetzt mit dem Kindergeld weiter? Einige Bundesländer haben in diesem Jahr die Abiturprüfungen sehr früh abgeschlossen. Vielfach haben aber auch Abiturienten in Gladbeck noch keinen Ausbildungsplatz gefunden, oder starten erst im Herbst in die Ausbildung.

„Die Eltern dieser Kinder sollten zügig handeln, damit sie trotzdem das Kindergeld weiter erhalten“, sagt Sigurd Warschkow von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Gladbeck.

Übergangszeit

Problem kann hier die „Übergangszeit“ sein. Diese ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und darf höchstens vier Monate dauern (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG). Mit „Übergangszeit“ meint das Gesetz die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, in diesem Fall also zwischen Abitur und Studium/Berufsausbildung.

Doch das Gesetz sieht eine Ausnahme vor: Wenn eine Berufsausbildung „mangels Ausbildungsplatzes“ nicht beginnen kann, verlängert sich die „Übergangszeit“. Wer diese Regelung nutzen will, muss allerdings auch belegen können, dass sich das Kind um einen Studienplatz bzw. um eine Ausbildungsstelle beworben hat.

Ausbildungsplatz

Wann liegt ein „Mangel eines Ausbildungsplatzes" vor? Dies regelt eine Dienstanweisung zum Kindergeld 2014, die das Bundeszentralamt für Steuern herausgegeben hat.

Darin heißt es: 'Ein Mangel eines Ausbildungsplatzes liegt sowohl in Fällen vor, in denen das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, als auch dann, wenn ihm ein solcher bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann.' „Wer sich in diesen Fällen nicht kümmert, verliert den Anspruch auf Kindergeld“, so Sigurd Warschkow.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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