Zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern
3-G-Regel gilt nun auch im Gladbecker Rathaus
Die Corona-Infektionszahlen verharren in Gladbeck auf hohem Niveau, weshalb die Stadt Gladbeck die Maßnahmen zum Schutz der Bürger sowie der Kollegen in der Stadtverwaltung weiter erhöht.
So gilt nun eine allgemeine 3G-Regelung für den Zugang zu allen städtischen Verwaltungsgebäuden gilt. Bereits seit dem 24. November gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten der Verwaltung, Bürger müssen einen entsprechenden Nachweis vor dem Betreten nun ebenfalls vorlegen. Am Wertstoffhof des Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) an der Wilhelmstraße gilt Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände.
Die Impfquote der städtischen Beschäftigten wird seitens der Verwaltung mit "fast 94 Prozent" angegeben und zudem sind die ersten Booster-Impfungen in den Bereichen Feuerwehr, KOD und Kitas bereits erfolgt. Darüber hinaus wird weiter auf das Thema Homeoffice gesetzt, dienstliche Besprechungen sollen verstärkt digital durchgeführt werden. Bei notwendigen Besprechungen in Präsenz gelten die AHAL-Regeln sowie eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Darüber hinaus wird bei größeren Besprechungen ein Schnelltest vor der Teilnahme empfohlen.
Auch bei den anstehenden politischen Sitzungen werden die Schutzvorkehrungen erhöht: Diese finden ebenfalls mit 3G-Regelung sowie einer Maskenpflicht am Platz sowie der Empfehlung eines Schnelltests statt. Zusätzlich wird es Einzeltische für die Teilnehmenden geben
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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