Erlass der Düsseldorfer Landesregierung wird umgesetzt
Zutrittverbote für Krankenhäuser auch in Gladbeck leicht gelockert

Personalengpässen in den betroffenen Einrichtungen vorbeugen soll der Erlass der Landesregierung, der die bisherigen Zutrittsverboten zu Krankenhäusern regelt. | Foto: Pixabay
  • Personalengpässen in den betroffenen Einrichtungen vorbeugen soll der Erlass der Landesregierung, der die bisherigen Zutrittsverboten zu Krankenhäusern regelt.
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Mit Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales NRW vom 20. März 2020  (bei der Stadt Gladbeck am 21. März eingegangen) wurde die Stadt Gladbeck angewiesen, die Betretungsverbote für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen bezüglich der Reiserückkehrer aus den Risikogebieten zu lockern.

Der Erlass betrifft Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken.

Gleiches gilt für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen. 

Das bedeutet, dass Personen, die für die medizinische oder pflegerische Versorgung oder die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind, vom Betretungsverbot für Reiserückkehrer aus den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten unter bestimmten, in der Allgemeinverfügung genannten, Bedingungen unter Beachtung der RKI - Richtlinien ausgenommen sein sollen.

Die Ausnahme für diesen Personenkreis soll Personalengpässe verhindern und die notwendigen Behandlungs- und Betreuungskapazitäten sichern.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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