Windkraft in Gladbeck
Von allen Seiten wird die Notwendigkeit eines Umsteuerns in der Energiepolitik bejaht. Wenn es aber um die konkrete Umsetzung geht, sieht das oft ganz anders aus. Das zeigt auch die aktuelle Diskussion um die Windkraft in Gladbeck.
Ich selbst beziehe seit mehr als einem Jahr sog. Naturstrom und stehe einem Ausbau der regenerativen Energien auch in Gladbeck durchaus positiv gegenüber. Die Energiewende wird aber nur gelingen, wenn sie von breiten Bevölkerungsteilen getragen wird. Insoweit halte ich es für richtig und sinnvoll, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet auszuweisen. Über sie lässt sich ein Wildwuchs von Windrädern in Gladbeck verhindern. Der von der Stadtverwaltung vorgelegte Entwurf eines sachlichen Teilflächennutzungsplans erscheint mir allerdings insoweit fehlerhaft, dass der Abstand der vorgeschlagenen Windvorrangflächen zu Wohngebieten und Splittersiedlungen zu gering bemessen wurde.
Bei der Festlegung von Flächen, auf denen Windenergieanlagen gebaut werden dürfen, ist der Schutz der Nachbarschaft vor optisch bedrängenden Wirkungen und erheblichen Geräuschbelästigungen angemessen zu gewährleisten. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht erst einen Abstand zu einer geschlossenen Wohnbebauung als unproblematisch an, der mindestens das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe + ½ Rotordurchmesser) beträgt (OVG NRW, Beschluss vom 24.6.2010 - 8 A 2764/09). Für den im Außenbereich wohnenden gilt nach dem OVG-Urteil als grober Anhaltswert, dass ein Abstand geringer als das zweifache der Anlagenhöhe überwiegend eine dominante und optisch bedrängende Wirkung entfaltet.
Inzwischen sind Anlagen mit einer Gesamthöhe (bis Rotorspitze) von 200 m als Stand der Technik anzusehen. (Für Gladbeck liegen bereits zwei konkrete Anträge zur Errichtung von 180 m hohen Windenergieanlagen vor). Um auf der sicheren Seite zu sein, erscheinen daher bei der Ausweisung von Flächen, auf denen Windräder errichtet werden dürfen, Pufferzonen von mindestens 600 m zu Wohngebieten bzw. 400 m zu Splittersiedlungen und Einzelhöfen als angemessen.
Im vorgelegten Entwurf betragen die Pufferzonen lediglich 450 m bzw. 300 m. Das ist zu wenig. Daher ist zu befürchten, dass der sachliche Teilflächennutzungsplan, den die Stadtverwaltung vorgelegt hat, nicht zu der gewünschten hohen Akzeptanz von Windenergieanlagen in Gladbeck führen wird.
Autor:Andreas Willmes aus Gladbeck |
12 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.