Was steckt wirklich dahinter?

So was soll man verstehen: Da gibt es bei der Stadt Gladbeck mit dem „Zentralen Betriebshof“ (ZBG) eine Abteilung, die kaufmännisch erfolgreich arbeitet und auch noch oft gelobt wird, doch nun wollen SPD und GRÜNE dieses „Erfolgsmodell“ vernichten. Denn anders ist der Antrag für die Sitzung des „Betriebsausschusses“, der am kommenden Montag tagt, nicht zu interpretieren.

Indirekt wird den „ZBG“-Verantwortlichen ja fehlender Wille in Sachen „Einsparpotential“ vorgeworfen. Doch das ist Blödsinn, denn seitens des „ZBG“ wurden sehr wohl Vorschläge unterbreitet, um das von den Politikern geforderte Sparpotential zu erreichen. Zugegeben waren es Vorschläge, die wohl weniger schön gepflegte Grünflächen zur Folge gehabt hätten. Aber so ist das, wenn der Sparzwang seine Opfer fordert.

Was steckt also dahinter, wenn SPD und GRÜNEN den „ZBG“ zerschlagen wollen? Sind es vielleicht persönliche Differenzen zwischen diversen Entscheidungsträgern? Gönnt man der „ZBG“-Spitze vielleicht nicht die Sympathiebekundungen der Bürger?

Ob die Wahrheit in dieser Sache mal irgendwann ans Licht der Öffentlichkeit gerät?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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5 Kommentare

Jürgen Fehst aus Gladbeck
am 22.02.2012 um 19:08

Die Frage, was steckt wirklich dahinter, bringt mich immer mehr zu neuen Spekulationsannahmen. Ich habe heute mit dem Wort Haushaltskonsoliedierungskonzept mal so ein bischen gegoogelt. Natürlich habe ich ruckzuck das Gesetz dazu gefunden, dass mich dann zu diesen Spekulationen veranlasste. Da steht im Gesetz, dass wenn eine Kommune verschuldet ist, zum Bespiel kein Eigenanteil aufbringen darf, dass ist verboten. Wenn nun Gladbeck verschuldet ist und unter diesem Gesetz fällt dürften sie keinen Eigenanteil von 2 Mill.€ für den Tunnel aufbringen. Vieleicht versucht man jetzt mit der Restruktuierung und die daraus zu erzielnde Einsparung von 720000 € die Verschuldung zu umgehen, um dann wiederum für den Tunnel mit flüssigem Geld, dass Vorhaben zu erfüllen. Eine weitere Möglichkeit die sich dann ergeben könnte, wäre dann noch der Verkauf der ZBG. Ich hoffe, dass das alles nur eine Spekulation bleibt und die Mitarbeiter/innen ihren Arbeitplatz behalten können. Ich wünsche mir und vorallen Dingen für die Beschäftigten, dass diese Spekulationen wie Seifenblasen zerplatzen.

Bernd Flenker aus Gladbeck
am 22.02.2012 um 19:46

Sehr geehrter Herr Kill,

Ich sehe das so: Ich bezahle Abgaben, also hab ich auch Anspruch auf die entsprechenden Leistungen.

Die genaue Größe habe ich nicht zur Hand, aber die Fläche ist so groß, dass ein Trupp des ZBG einen Tag zu tun hat.

Das Grundstück liegt an der Grenze zu Beckhausen.

Da es sich um ein offensichtliches "Niemandsland" zwischen zwei Siedlungen mit Eigenheimen direkt an einem Weg zu einer Grundschule und einer Sportanlage handelt, schmeißt so ziemlich jeder seinen Mist da hin, wie z.B. Flaschen usw. aber auch schon alte Staubsauger, oder Hygieneartikel haben wir entsorgt.

Das wir da was unter Kontrolle haben sollen, kann ich nicht nach voll ziehen, das ist ein städtisches Grundstück und die Stadt hat ihre Liegenschaften in Ordnung zu halten.

Das städtisches Eigentum ganz einfach auf Privat umgelegt werden kann, hab ich vor ca. 1,5 Jahren erlebt, als die Stadt Gladbeck mir die Kehrpflicht für die ganze Straßenbreite vor meinem Grundstück auferlegt hat.

Aber ich vergaß, Äpfel und Birnen kann man nur vergleichen, wenn es zum Wohle der Stadt und ihrer Kassen geht.

Bernd Flenker aus Gladbeck
am 24.02.2012 um 16:23

Sehr geehrter Herr Kill,

Nur zur Verständnis, mit "Niemandsland" ist von mir ein Grundstück gemeint, dass nicht einem Privateigentum (Haus) zugeordnet ist.
Und damit hat der Mensch wohl grundsätzlich ein Problem, ansonsten kann man die Zwangsstörung seinen Müll überall zu verteilen nicht erklären.

ich möchte der Unterstellung, das ich den ZBG schlecht mache, grundsätzlich widersprechen.
Mir leuchtet natürlich ein, wenn Finanz/Pesonaldecke eine vernünftige Pflege nicht zu lassen (und damit stell ich weder das handwerliche Geschick, noch die Kompetenz der ZBG Mitarbeiter in Frage) eine dem Bürger und Anlieger nicht immer angemessene Pflege der Anlagen möglich ist.

Ganz einfach: Zuviel Maloche zu wenig Kohle und Arbeiter.

ABER:
Die Straße vor meinem Grundstück ist auch städtisches Eigentum und da hatte Gladbeck überhaupt kein Problem mir die Pflicht zur Ordnung und Sauberkeit über die gesammte Straße incl. der öffentlichen Parkflächen gegenüber meinem Grundstück auf zu erlegen.
Und jetzt vergleiche ich mal "Äpfel mit Birnen":
Straße fegen (pflegen) darf ich, Grünfläche nicht. Ja ne is klar!

Im übrigen kam die Anregung nochmal einen Antrag zur Übernahme der Pflege zu stellen aus dem ZBG.
Das werden sie dann wohl auch bei ihren Informationen "aus erster Hand" erfahren haben.

Wenn sie noch weitere Fragen haben bemühen sie nicht ihre erste Hand, Mitarbeiter eines Betriebes sind zu Verschwiegenheit Dritten gegenüber verpflichtet.
Rufen sie mich an ich stehe im Telefonbuch

Mfg Bernd Flenker