Warmwasseraufbereitung und deren Kosten.....für Bad oder Dusche, Die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert.

Diese Information richtet sich an alle (auch BRD weit) in deren Bad oder Dusche das Warmwasser extern (sprich durch einen elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer), erzeugt wird und nur für die dieses.

Eile ist geboten!!!!denn der 'Antrag muss noch in 2013 gestellt werden!!!!
Seit Januar 2011 sind diese Kosten Kosten der Wohnung.. und stehen Ihnen zu, gestaffelt (von nunmehr 8,60 Euro für allein stehende Personen bis (abwärts) für Kleinkinder in Höhe von 3,xx Euro)
Für 2011 wurden/sind niedrigere Pauschalen anzusetzen.

Für alle diejenigen, aus deren Mietverträgen eindeutig hervorgeht, dass das warme Wasser für Bad/Dusche per Durchlauferhitzer erzeugt wird, besteht unseres Erachtens sogar Rückgriffrecht bis 1. Januar 2011 einschließlich unter Berufung auf § 44 SGB X. sofern nicht gezahlt wurde.

Für diejenigen, aus deren Mietverträgen dies nicht !!! hervorgeht, dass das warme Wasser für Bad oder Dusche, extern erzeugt wird, besteht nur ein rückwirkender Anspruch ab Januar 2012 unter Berufung ebenfalls auf § 44 SGB X.

Sie sollten daher beim Jobcenter einen formlosen Antrag stellen, in dem Sie mitteilen,dass das warme Wasser per Durchlauferhitzer erzeugt wird, aber nur für dort!!!, denn der Boiler unter der Spüle zählt nicht aber auch nicht der unter dem Waschbecken!!!!
Sollte in Ihrer Wohnung weder eine Badewanne, noch eine Dusche existieren, aber unter dem Waschbecken ein Durchlauferhitzer vorhanden sein,und Sie beantragen dafür die Kosten und wenn diese abgelehnt werden, sollten Sie Widerspruch einlegen und im Zweifelsfall auch ein Verfahren vor dem Sozialgericht anstreben.........es könnte sich "lohnen"

Vergessen Sie nicht den Zusatz "Diese Erklärung ist rechtsverbindlich'", denn sonst verlangt man von Ihnen einen Nachweis, der unter Umständen schwer zu erbringen sein dürfte.

Johannes Alfred Gay
Sozialberater &
Ratsherr in Gladbeck

Autor:

Johannes Alfred Gay aus Gladbeck

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