Wahlrecht aber Rauchverbot

Wenn es nach den Plänen der rot-grünen Koalition in Düsseldorf geht, dürfen bei der nächsten Landtagswahl auch alle Gladbecker ab 16 Jahre zur Wahlurne schreiten: Nach dem Wahlrecht auf kommunaler Ebene soll für diese Altersgruppe auch das Wahlrecht auf Landesebene eingeführt werden.

Irgendwie ist das absolut paradox: Wer noch keine 18 Jahre alt ist, darf in der Öffentlichkeit nicht rauchen und keine Sonnenbank benutzen. Offensichtlich bezweifelt der Gesetzgeber die geistige Reife der jungen Damen und Herren im Alter bis zu 18 Jahren. Ähnlich sieht es aus, wenn sich ein junger Erwachsener im Alter bis zu 21 Jahren vor Gericht verantworten muss, selbst aber für schwerste Straftaten zumeist nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt wird.

Fassen wir zusammen: 16-jährige besitzen also die geistige Reife, um politische Entscheidungen zu treffen. Sie sind aber nicht reif genug, um zu entscheiden, ob sie rauchen oder in einem Sonnenstudio ihrer Haut einen braunen Teint verleihen möchten. Und sie wissen auch nicht, dass sie nicht stehlen und andere Mitbürger nicht verprügeln dürfen.

Das soll noch einer verstehen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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