Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer zulassen
Vereine stärken und Mitglieder entlasten

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Am 3. März 2021 debattiert der NRW-Landtag den Antrag – Drucksache 17/12758 – der NRW-Fraktion der FDP und der NRW-Fraktion der CDU:

Vereine stärken und Mitglieder entlasten: Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine in den Coronapandemiejahren 2020/2021 zum Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer zulassen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, sich auf Bundesebene zeitnah dafür einzusetzen, den steuerlichen Abzug von Vereinsmitgliedsbeiträgen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer für die Coronapandemiejahre 2020 und 2021 zu ermöglichen. Um die Vereinslandschaft in der Breite zu adressieren und zu unterstützen, sollen sowohl Mitgliedsbeiträge in unmittelbar gemeinnützigen Vereinen als auch in Vereinen abzugsfähig sein, die Mitglied in einer gemeinnützigen Dachorganisation sind.

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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