Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum – SPD-Fraktion stellt Anfrage

Zustand in einer leeren Wohnung ...
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Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Wohnungsmarktes und insbesondere der Verwahrlosung und des Investitionsstaus in Brauck Nord, aber auch in anderen Bereichen Gladbecks, hat nunmehr György Angel, Braucker SPD – Ratsherr und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, eine Anfrage gem. § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt.

„Die von der vorherigen schwarz-gelben Landesregierung abgeschaffte „Zweckentfremdungs-verordnung“ ermöglichte es den Kommunen, Immobilienbesitzer von Wohnraum mit Bußgeldern zu belegen, die ihre Gebäude anderen als Wohnzwecken zuführten. Dies konnte auch durch langen Leerstand und Verwahrlosung erfüllt sein.“ erläutert György Angel. „Leerstehende Wohnhäuser verkommen, wenn nicht in den Wohnraum investiert wird.“ Diese Entwicklung sei eben in Brauck, aber nicht nur dort zu sehen.

Auf Drängen vieler Mieterinitiativen und des Mieterbundes hat nun die neue Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit gegeben, eine entsprechende Satzung zu erlassen. Die Gemeinde kann so durch eine befristete Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden oder leer stehen darf.

Die im Mieterforum Ruhr zusammengeschlossenen Initiativen, zu denen auch Angel für das Projekt „Gemeinsam leben in Brauck“ gehört, haben empfohlen, den Erlass einer solchen Satzung in den Kommunen zu prüfen. „Zwar ist der Wohnungsmarkt in Gladbeck nicht gespannt.“ so György Angel. „Aber Leerstände bis zu 30%und Investitionsstau in Wohnungsbeständen in Brauck sind nicht hinnehmbar. Eine solche Zweckentfremdungssatzung könnte daher ein wichtiges kommunales Druckmittel bedeuten, Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt entgegen zu treten.“ Und er weist darauf hin, dass derartige verwahrloste Leerstände einen Stadtteil oder ein Wohnquartier unattraktiv und zu einem sozialen Brennpunkt machen können.

Zur Beurteilung der Frage, ob der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung auch für Gladbeck sinnvoll ist, bittet Angel die Verwaltung daher um einen Bericht über die Erfahrungen mit der alten Zweckentfremdungsverordnung und Einschätzung der aktuellen Bedarfslage. Er stellt der Verwaltung entsprechend die Fragen:

1. Wie gestaltete sich das Genehmigungsverfahren nach der Zweckentfremdungsverordnung?
2. In wie vielen Fällen wurde beantragt, Miet- und/oder Genossenschaftswohnungen/einzelne Wohnräume anderen als Wohnzwecken zuzuführen?
3. In wie vielen Fällen wurden Genehmigungen erteilt?
4. In welcher Höhe waren im Einzelfall Genehmigungsgebühren zu zahlen?
5. Welche Vor-/Nachteile wurden bei Anwendung der Zweckentfremdungsverordnung festgestellt?
6. Wie wird aktuell der Wohnungsmarkt in Gladbeck eingeschätzt? Besteht eine erhöhte Wohnungsnachfrage? Könnte diese gegebenenfalls analytisch dokumentiert/belegt werden?
„Wir möchten“, so Angel abschließend, „gesicherte Erkenntnisse gewinnen, ob der Erlass einer solchen Satzung auf unsere Gladbecker Verhältnisse passt. Eigentlich ist es für die Kommune an der Zeit endlich handlungsfähig zu werden.“

Zustand in einer leeren Wohnung ...
... eines leer stehenden Hauses Almastraße
Autor:

György Angel aus Gladbeck

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