Auch ein "Alkoholverbot" in bestimmten Bereichen scheint nun nicht mehr unmöglich
Steigen in Gladbeck die Verwarngelder?
Vor einigen Monaten noch undenkbar scheint nun ein "Alkoholverbot" an bestimmten Orten im Stadtbereich von Gladbeck nicht mehr unmöglich zu sein. Und im Rathaus liebäugelt man zudem ganz offen mit höheren Verwarn- und Bußgeldern, die über den städtischen "Verwarngeldkatalog" verhängt werden können.
Das Thema "Trinkerszene" ist keineswegs abgehakt: Im Rahmen der nächsten Sitzung des "Haupt- und Finanzausschusses" (HFA) am Montag, 9. Dezember, soll erneut der Umgang mit eben jener "Trinkerszene" nochmals diskutiert werden.
Zuletzt hatte sich besagter Ausschuss im April 2019 mit dem Thema beschäftigt. Damals hatte die Stadt unter anderem angekündigt, für die Szene eine Anlaufstelle außerhalb der Innenstadt zu schaffen. Ihren Worten hat die Stadt Taten folgen lassen, denn mittlerweile gibt es am Festplatz an der Horster Straße einen festen Unterstand mit Toilette. Ein Teil der "Trinkerszene" nutzt dieses Angebot auch tatsächlich, doch gibt es nach wie vor Personen, die sich weiterhin zwischen Rathaus und Sparkasse als auch vor dem Rathaus unter der Kastanie treffen.
Die Stadt will im "HFA" einen ersten Erfahrungsbericht zum Unterstand am Festplatz geben. Außerdem werden die Ergebnisse der juristischen Prüfung eines Alkoholverbots in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes präsentiert. Bereits im September kam aus dem Rathaus die Ankündigung, einen Vorschlag zur Änderung der Ortssatzung zu machen, durch den dann ein Alkoholverbot für die Umgebung von Schulen, Kindergärten, auf öffentlichen Spielflächen oder an Bushaltestellen möglich werden solle.
„Natürlich entspannt sich das Problem jahreszeitbedingt“, gibt Bürgermeister Ulrich Roland zu. „Wir wissen natürlich, dass Verbote und der Unterstand am Festplatz nur Teile einer Lösung sind, dazu kommen die bestehenden Hilfsangebote von Stadt und Caritas."
Neben einem Alkoholverbot soll auch erneut das Thema „Verwarnungsgeldkatalog“ auf der Tagesordnung des "HFA" stehen. Schon 2018 waren in Gladbeck die Verwarnungsgelder erhöht worden, jetzt gibt es aber die rechtliche Möglichkeit einer weiteren Erhöhung! „Leider ignorieren manche Menschen hartnäckig die Regeln, die sich unsere Gesellschaft für das Miteinander im öffentlichen Raum gegeben hat. Dies gilt insbesondere für Verschmutzungen jeder Art von Zigarettenkippen und Kaugummiresten über Hundekot bis hin zu illegalen Müllablagerungen. Für die Folgekosten des unverantwortlichen Umgangs Einzelner mit öffentlichem Eigentum muss leider immer die Allgemeinheit gerade stehen, deshalb wollen wir durch eine weitere Erhöhung der Verwarnungs- und Bußgelder abschrecken!“ zeigt sich Bürgermeister Roland sehr entschlossen.
Seitens der Stadt Gladbeck wird aufgelistet, dass in Gladbeck in der Zeit vom 1. Januar bis 30. September 2019 in 166 Fällen bereits Verwarnungs- und Bußgelder in der Gesamthöhe von 14,279 Euro verhängt wurden. Dabei sei es natürlich schwierig, bei derartigen Fällen die Verursacher „auf frischer Tat“ zu ertappen, gibt man seitens der Stadt zu bedenken.
Zu den durch den "Kommunalen Ordnungsdienst" (KOD) geahndeten Fällen gehörten 115 Schrottfahrzeuge (10.287 Euro), neun Verstöße gegen das Grillverbot in Wittringen (470 Euro), 16 Verstöße gegen den Leinenzwang (850 Euro), neun Lärmverstöße (855 Euro), acht Fälle von unerlaubter Abfallentsorgung (457 Euro), vier Mal Hundekot (220 Euro) sowie fünf Mal das unerlaubte Abbrennen von Feuerwerkskörpern (600 Euro). Der größte Teil der Buß- und Verwarnungsgelder entfällt mit 23.700 Fällen aber natürlich nach wie vor auf den Ruhenden Verkehr. Hier flossen im Jahr 2019 bisher 357.500 Euro in die Stadtkasse. Hinzu kamen noch die Geschwindigkeitsverstöße, die bei in 8.607 Fällen mit weiteren 112.500 Euro zu Buche schlugen.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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