Landesregierung in Düsseldorf hat 1.500 Meter Mindestabstand beschlossen
Steht Mottbruchhalde-Windrad im Gladbecker Süden zu nah an der Wohnbebauung?

Bleibt den Menschen im Gladbecker Süden das XXL-Windrad auf de Mottbruchhalde nun doch erspart? Ein Beschluss des Düsseldorfer Landeskabinetts betreffs des Mindestabstands von Anlagen dieser Art zur nächsten Wohnbebauung könnte entscheidend sein. | Foto: Pixabay
  • Bleibt den Menschen im Gladbecker Süden das XXL-Windrad auf de Mottbruchhalde nun doch erspart? Ein Beschluss des Düsseldorfer Landeskabinetts betreffs des Mindestabstands von Anlagen dieser Art zur nächsten Wohnbebauung könnte entscheidend sein.
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Brauck. Ein Beschluss des Landeskabinetts in Düsseldorf könnte den Gegnern des vom Kreis Recklinghausen erlaubten Baus eines Windrades in XXL-Format auf der Mottbruchhalde in Brauck "in die Karten spielen".

In der Landeshauptstadt hatt das Kabinett am Mittwoch, 20. Februar, den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen. Hierin wird unter anderem für den Bau neuer Windkraftanlagen ein Mindestabstand von 1.500 Metern zur nächsten Wohnbebauung vorgegeben.

Indes hat das für die Mottbruchhalde geplante Windrad lediglich einen Abstand von rund 600 Metern von der nächstgelegenen Wohnbebauung.

Vor diesem neuen Hintergrund hat die Stadt Gladbeck umgehend angekündigt, sie werde nun prüfen, ob der neue LEP Auswirkungen auf die Genehmigung für die Errichtung des Windrades und das von der Stadt beabsichtigten Klageverfahren gegen den Kreis Recklinghausen hat.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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