Geharnischte Worte aus dem Rathaus: Erhobene Kritik wird vielfach als "Falsch" bezeichnet
Stadt Gladbeck weist Vorwürfe der CDU zum Thema "Mottbruchhalde" strikt zurück

Auf lokaler Ebene spitzt sich der Streit um das Thema "Windrad auf der Mottbruchhalde" weiter zu. Mit recht harschen Worten reagiert nun die Stadtverwaltung auf die von der CDU erhobenen Vorwürfe. | Foto: Archiv Kariger/STADTSPIEGEL Gladbeck
  • Auf lokaler Ebene spitzt sich der Streit um das Thema "Windrad auf der Mottbruchhalde" weiter zu. Mit recht harschen Worten reagiert nun die Stadtverwaltung auf die von der CDU erhobenen Vorwürfe.
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Brauck. „Unklarheiten“ meldete die Gladbecker CDU vor wenigen Tagen betreffs des geplanten Windrades auf der Braucker Mottbruchhalde an. Und die Christdemokraten sahen als Schuldigen für die Misere aus Gladbecker Sicht ganz klar die Stadtverwaltung, griffen Bürgermeister Ulrich Roland direkt an. Doch vom Willy-Brandt-Platz kommt jetzt ein sehr deutliches Dementi.

Seitens der Verwaltung argumentiert man, dass alle von der CDU gestellten Fragen doch schon längst beantwortet worden seien. Hinzu komme aus Sicht der Verwaltung, dass die ablehnende Beschlusslage des Rates und seiner Ausschüsse zu einem insgesamt fast 300 Meter hohen Windrad auf der Mottbruchhalde seit Jahren bekannt sei. Nun angebliche Versäumnisse der Stadtverwaltung oder des Bürgermeisters zu konstruieren, um daraus parteipolitisch Vorteile zu erzielen, schade dem Gesamtinteresse der Stadt und vor allem den von einem Windrad betroffenen Bürgern in Brauck.

So bezeichnet die Stadt Gladbeck die Unterstellung der CDU, das Bebauungsplanverfahren sei nicht beschleunigt geführt worden, schlicht weg als "falsch"! Denn zur Durchführung des Verfahrens sei die Stadt abhängig von Informationen der RAG als Eigentümerin der noch unter Bergaufsicht stehenden Halde (unter anderem Abschlussbetriebsplan und Altlasten). Die letzten Informationen hierfür habe die Stadt aber erst am 13. September 2018 bekommen. Nur zwei Monate später, am 15. November, sei bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan beschlossen worden. Die Beteiligungsfrist endete am 11. Februar. Bemerkenswert aus Sicht der Stadt ist, dass bereits am selben Tag der Kreis das Windrad genehmigte.

Auch die Behauptung der CDU, dass über den neuen Antrag für das Windrad vom Juli 2018 sei nicht informiert wurde, wird aus dem Rathaus heraus als "falsch" bezeichnet. Vielmehr habe die Verwaltung direkt in der nächsten Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 20. September 2018 umfassend über den aktuellen Stand berichtet. Als Beweis verweist die Verwaltung auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage: „Jetzt wird nur noch die Einrichtung einer Anlage angestrebt“!
"Falsch" sei auch die CDU-Behauptung, der Bürgermeister habe im Herbst 2018 noch erklärt, „es ginge um die weitere Prüfung der Genehmigung der beiden Windräder“. Im Juni – nicht im Herbst - 2018 seien Anwohner durch Briefe des Kreises darüber informiert, dass in Brauck eine Windradstudie durchgeführt wird. In diesem Schreiben sei ausdrücklich nur noch von einer „geplanten Windkraftenergieanlage“ gesprochen worden. So sei auch in der Presse berichtet worden.

Die CDU fragte auch an, warum der Bürgermeister im November 2018 nicht „hinsichtlich der Verlängerung der Veränderungssperre informiert“ habe. Die Stadt entgegnet, dass hierüber bereits im September 2018 im Planungs- und Bauausschuss berichtet worden sei. So wurde zum Beispiel darüber, dass gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes, in dem die Veränderungssperre der Stadt Gladbeck als unwirksam bezeichnet wurde, Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werde.

Die CDU frage außerdem erneut, warum der Bürgermeister das vom Kreis eingeforderte Einvernehmen zum Bau der Windkraftanlage nicht durch den Rat habe ablehnen lassen. Diesbezüglich verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme von Stadtbaurat Dr. Kreuzer vor wenigen Tagen: Der für Planungsfragen zuständige Ausschuss ist laut Gladbecker Geschäftsordnung der Planungs- und Bauausschuss. Dieser habe die Verwaltung im September 2018 ausdrücklich beauftragt, die kommunale Planung auf der Mottbruchhalde durchzusetzen. Dazu gehöre auch die Ablehnung des Windrades, das der städtischen Planung widerspricht! Ein weiterer Beschluss des Rates sei dadurch überflüssig gewesen.

Schließlich behaupte die CDU, der Bürgermeister habe den persönlichen Erörterungstermin im Kreishaus zum Windrad am 24. Januar 2019 in der letzten Ratssitzung nicht genannt. "Auch dies ist falsch," schreibt die Stadt in ihrer Stellungnahme. Bürgermeister Roland und Stadtbaurat Dr. Kreuzer hätten in der Sitzung über das Gespräch im Kreishaus berichtet. Leider sei in der anschließenden Presseberichterstattung fälschlicherweise von einem Telefongespräch zwischen dem Bürgermeister und dem Landrat die Rede gewesen. Dies habe man zwischenzeitlich gegenüber dem Kreis richtig gestellt.

Und letztlich "Befremden" löst im Rathaus die Forderung der CDU aus, Bürgermeister Roland habe auf der SPD-Parteiebene mit dem Landrat eine einvernehmliche Lösung finden sollen. Es spreche von einem merkwürdigen Verständnis der CDU von Verwaltungshandeln, wenn sie davon ausgeht, dass Baugenehmigungen abhängig von Parteibüchern seien, klingt die Stellungnahme aus dem Rathaus schon recht ungehalten. Tatsächlich habe es zahlreiche Gespräche zwischen den beteiligten Stellen des Kreises und der Stadt gegeben, in denen die Argumente der Stadt allerdings nicht berücksichtigt worden seien. Deshalb werde die Stadt jetzt auch gegen die Genehmigung klagen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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