Umstrittener Windrad-Bau auf der Mottbruchhalde
Stadt Gladbeck scheitert mit Beschwerde vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte einen Antrag der Stadt Gladbeck auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung im Zusammenhang mit dem Windrad auf der Mottbruchhalde abgelehnt.
Gegen diesen Beschluss hatte die Stadt am 25. Februar 2021 Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingereicht. Das OVG hat mit Beschluss vom 2. Juli diese Beschwerde nun zurückgewiesen.
Ein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung steht nicht zur Verfügung; der Beschluss ist unanfechtbar.
Doch im Rathaus hofft man noch und verweist auf die immer noch ausstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen im Hauptsacheverfahren (Klageverfahren)
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.