Umstrittener Windrad-Bau auf der Mottbruchhalde
Stadt Gladbeck scheitert mit Beschwerde vor Gericht

So sah es Ende April auf der Mottbruchhalde in Brauck aus. Inzwischen sind die Arbeiten zur Errichtung des nach wie vor umstrittenen Windrades schon deutlich fortgeschritten. | Foto: Archiv Kariger
  • So sah es Ende April auf der Mottbruchhalde in Brauck aus. Inzwischen sind die Arbeiten zur Errichtung des nach wie vor umstrittenen Windrades schon deutlich fortgeschritten.
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte einen Antrag der Stadt Gladbeck auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung im Zusammenhang mit dem Windrad auf der Mottbruchhalde abgelehnt.

Gegen diesen Beschluss hatte die Stadt am 25. Februar 2021 Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingereicht. Das OVG hat mit Beschluss vom 2. Juli diese Beschwerde nun zurückgewiesen.

Ein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung steht nicht zur Verfügung; der Beschluss ist unanfechtbar.

Doch im Rathaus hofft man noch und verweist auf die immer noch ausstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen im Hauptsacheverfahren (Klageverfahren)

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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