Nach Verwaltungsgerichtsurteil zum Thema "Lärmschutz B 224"
Stadt Gladbeck sagt schnelles Handeln zu

Aufgrund des jüngsten Urteils des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichtes kommt in die Sache "Lärmschutz für die Brokamp-Siedlung" neue Bewegung. Die Stadt Gladbeck liebäugelt offensichtlich mit der Einführung eines Tempolimits auf der B 224. | Foto: Archiv
  • Aufgrund des jüngsten Urteils des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichtes kommt in die Sache "Lärmschutz für die Brokamp-Siedlung" neue Bewegung. Die Stadt Gladbeck liebäugelt offensichtlich mit der Einführung eines Tempolimits auf der B 224.
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Wie bereits berichtet hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Stadt Gladbeck aufgegeben, sich erneut mit dem Thema Lärmschutz für die Brokamp-Siedlung an der B224 zu beschäftigen.

In seiner Urteilsbegründung gab das Gericht der Klage von drei Bewohnern der Siedlung teilweise Recht. Dabei nannte das Gericht als eine Möglichkeit ausdrücklich Geschwindigkeitsbeschränkungen, wogegen ein sofortiges Tempolimit nicht verhängt wurde.

Im Rathaus am Willy-Brandt-Platz liegt die schriftliche Urteilsbegründung zwar noch nicht vor, aber die Stadtverwaltung hat bereits erste Schritte eingeleite, um die Situation für die Anwohner kurzfristig zu verbessern. Bürgermeister Ulrich Roland wird sich dazu an Regierungspräsidentin Dorothee Feller wenden und um Unterstützung der Bezirksregierung bitten. Denn bislang hatten sowohl die Bezirksregierung als auch der Landesbetrieb "StraßenNRW" Tempolimits zur Lärmreduzierung nicht mitgetragen.
Auf Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung will die Stadt Gladbeck nun verschiedene Varianten eines Tempolimits prüfen, wie sich eine Lärmreduzierung am besten realisieren lässt. Damit, so die Meldung aus dem Rathaus, rücke unter anderem das Thema Schadstoffbelastung noch einmal in den Mittelpunkt, da eine Anordnung von Tempo 50 eventuell negative Auswirkungen auf die Luftqualität haben könne. Ziel der Verwaltung ist es aber auf jeden Fall, die Maßnahmen möglichst zu Jahresbeginn umzusetzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Urteil nur den Bereich zwischen der Autobahn A 2 und der Phönixstraße betreffe. Die Stadt Gladbeck will aber auf Grundlage des Urteils in einem weiteren Schritt die gesamte Strecke der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet unter Lärmschutzaspekten untersuchen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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