Verfahren um umstrittenes Windrad kann sich in die Länge ziehen
Stadt Gladbeck reicht Klage gegen sofortigen Vollzug ein
Die Stadt Gladbeck gibt sich nicht geschlagen und geht weiterhin juristisch gegen den Bau eines Windrades auf der Brauck Mottbruchhalde vor: Gemäß ihres politischen Auftrages hat die Stadtverwaltung nun einstweiligen Rechtsschutz gegen den sofortigen Vollzug beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt.
Der bereits eingereichte Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes kann unter www.gladbeck.de/windrad eingesehen werden.
Zuvor hatte die "Gladbeck Wind GmbH", die Projekt- und künftige Betriebsgesellschaft der geplanten Windenergieanlage, die Baubeginnsanzeige bei der Stadt Gladbeck eingereicht. Mit der Antragstellung setzt Bürgermeisterin Bettina Weist nun aber den gültigen Ratsbeschluss vom 14. Februar 2019 um.
Der Rat der Stadt Gladbeck hatte sich damals mehrheitlich gegen ein Windrad auf der Mottbruchhalde ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen vorzugehen. Bereits im März 2019, kurz nach Erteilung der Baugenehmigung durch den Kreis Recklinghausen, hatte die Stadt eine auf Aufhebung des Genehmigungsbescheides gerichtete Klage gegen den Kreis beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.
Dieses Verfahren läuft aktuell noch. Die Stadt geht davon aus, dass bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) noch einige Zeit vergehen wird. Denn die Verfahrensdauer kann bei Klageverfahren erfahrungsgemäß bis zu drei Jahren betragen.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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