Landes-Immissionsschutzgesetz
Stadt Gladbeck mit unterschiedlicher Auslegung des Landes-Immissionsschutzgesetzes
Das Stadtfest „umsonst und draussen“ 2024 ist Geschichte, was bleibt ist ein ganz fader Beigeschmack.
Vor 5 Tagen hatte der KOD ein Nostalgie-Konzert, welches eigentlich bis 19:00 Uhr andauern sollte, vorzeitig beendet und als Grund das Landes-Immissionsschutzgesetz herangezogen.
Es wurde nur eine Genehmigung für eine „Fotografische Aktion mit Musikbegleitung" erteilt, welche eine maximale Lautstärke von 60 Dezibel nicht überschreiten durfte, dies entspricht einem normalem Gespräch in einem Meter Entfernung, mehr duldeten die verantwortlichen der Stadt und damit wohl auch die Geschäftsleute nicht.
Die Konsequenz daraus war vorprogrammiert, die Überschreitung der 60 Dezibel-Grenze und somit Abbruch der Veranstaltung durch den KOD.
Die Begründung allerdings, Anwohner und Geschäftsleute hätten sich beschwert, letztere waren wohl ausschlaggebend, ist schon beschämend.
Was sich dann aber im Gegenzug die Stadt Gladbeck, in Kooperation mit der Stadtsparkasse, als Veranstalter bei „umsonst und draußen“ erlaubt hat, ist nicht mehr in Worte zu fassen.
Das Landes-Immissionsschutzgesetz gibt vor, dass öffentliche Veranstaltungen nach 22:00 Uhr, statt der üblichen 55 Dezibel-Grenze,mit 70 Dezibel stattfinden dürfen, wenn es sogenannte Brauchtums-Veranstaltungen sind, aber auch dann nur bis längstens 0:00 Uhr!
Bei dem Fest „umsonst und draussen“ kann man mit viel Wohlwollen von einem Brauchtumsfest sprechen, wobei damit eigentlich Schützenfeste, etc. gemeint sind, allerdings war die Lautstärke der Live-Musik weit über den erlaubten 70 Dezibel gewesen.
Im Umkreis von ca. 200 Metern wurden noch beachtliche 60 Dezibel gemessen, was bei dem Nostalgie-Konzert am Tage ein Wert gewesen ist, den es unbedingt einzuhalten galt.
Aber für die städtische Veranstaltung „umsonst und draussen", in der Nacht kein Problem mehr darstellte!
Mit welchem Recht verbietet die Stadt einem Privatveranstalter die vorgegebenen 60 Dezibel zu überschreiten und im gleichem Zug als Veranstalter gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz, im Bezug der besonders zu schützenden Nachtruhe, zu verstossen?
Zu der Überschreitung der vorgeschrieben Lautstärke kam noch ein weiterer Verstoß hinzu.
Die Veranstaltung hätte eigentlich um 0:00 Uhr beendet sein sollen, allerdings scheint sich Herr Migenda nicht an Vorschriften halten zu müssen, denn der letzte Ton verstummte erst um 0:25 Uhr!
Man muss sich unweigerlich die Frage stellen, warum einem Privatveranstalter ein Nostalgie-Konzert, auf Berufung des Landes-Immissionsschutzgesetzes, nur als eine „Fotografische Aktion mit Musikbegleitung“ und der daraus resultierenden Lautstärkebeschränkung genehmigt wurde?
Die Stadt sich aber mehrmals im Jahr über die Nachtruhe des Bürgers einfach hinwegsetzt und sich auch nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, die bei so einer Ausnahmegenehmigung bei öffentlichen Veranstaltungen vorgeschrieben sind.
Die Veranstaltung des Herrn Braczko passte den Geschäftsleuten wohl nicht in den Kram, da sie tagsüber gerne ihre Ruhe haben wollten, also musste der KOD eingreifen und die Veranstaltung beenden.
Ich bin beeindruckt, wieviel Einfluss die Geschäftsleute auf die Stadtverwaltung ausüben.
Und die nächste Veranstaltung seitens der Stadt steht schon wieder in den Startlöchern.
So etwas gibt es nur im „wunderschönen" Gladbeck.
Autor:Michael Vonderrente aus Gladbeck |
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