Streit vor dem Verwaltungsgericht
Stadt Gladbeck klagt gegen Windrad

Der Rechtsstreit um das geplante Windrad auf der Mottbruchhalde geht nun in die nächste Runde. | Foto: (Symbolbild)
  • Der Rechtsstreit um das geplante Windrad auf der Mottbruchhalde geht nun in die nächste Runde.
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Die Stadt Gladbeck geht weiterhin juristisch gegen den Bau eines Windrades auf der Mottbruchhalde vor: Vor dem geplanten Start der Bauarbeiten ab dem 16. November wird die Stadtverwaltung nun einstweiligen Rechtsschutz gegen den sofortigen Vollzug beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.

Zuvor hatte die Gladbeck Wind GmbH, die Projekt- und künftige Betriebsgesellschaft der geplanten Windenergieanlage, die Baubeginnsanzeige bei der Stadt Gladbeck eingereicht (wir berichteten).

Mit der Antragstellung setzt Bürgermeisterin Bettina Weist den gültigen Ratsbeschluss vom 14. Februar 2019 um. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte sich damals mehrheitlich gegen ein Windrad auf der Mottbruchhalde ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen vorzugehen.

Mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte die Stadt im September keinen Erfolg gehabt.

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Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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