Stadt Gladbeck hat bereits Berufung eingelegt: Verwaltungsgerichts-Urteil bedeutet Etappensieg für A 52-Gegner
Gladbeck. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sein Urteil gesprochen: Die im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates am 26. November 2015 gefassten Beschlüsse sind ungültig. Im Mittelpunkt des Interesses stand in besagter Sitzung zweifelsohne der Beschluss zur Begrüßung der Fortführung der Planungen für den Ausbau der B 224 zur A 52 und die Beauftragung von Bürgermeister Roland zur Unterschrift unter den Vereinbarungsentwurf von Bund, Land und Stadt,
LINKE hat geklagt
Damit gaben die Verwaltungsrichter der Klage der Gladbecker LINKE Recht. Die LINKE hatte sich darüber beklagt, das der Großteil der für die Ratssitzung zur Verfügung stehenden Eintrittskarten für Nicht-Ratsmitglieder im Vorfeld der Sitzung anteilmäßig an die im Rat vertretenen Parteien sowie an ausgesuchte Personen vergeben wurden. Im Ratssaal standen zwar insgesamt 65 Sitzplätze für Gäste zur Verfügung, doch lediglich 24 der begehrten Eintrittskarten wurden wirklich öffentlich vergeben. Die Vergabe von Eintrittskarten wurde vom Verwaltungsgericht nicht bemängelt, allerdings eben die Bevorteilung gewisser Persönlichkeiten.
Eintrittskarten
Bei der Gladbecker LINKEN machte sich nach dem Gelsenkirchener Urteil Zufriedenheit breit. "Alle Beschlüsse im öffentlichen Teil dieser Ratssitzung sind nicht, der Ratsbürgerentscheid ist nicht aufgehoben und gilt demnach weiter," freut sich LINKE-Fraktionschef Olaf Jung. Weiter führt Jung aus, dass seine Partei schon vor der Ratssitzung die Kartenvergabe gerügt, einen Antrag auf Vertagung gestellt und auch vor eventuellen Folgen gewarnt habe. "Das Verwaltungsgericht befand jetzt, dass es sich bei der Kartenverteilung um eine diskriminierende Maßnahme handelte und sogar Wiederholungsgefahr besteht," interpretiert Olaf Jung das Urteil.
Aus Sicht der LINKE muss Bürgermeister Roland seine Unterschrift unter dem Vereinbarungsentwurf nun umgehend zurückziehen. Denn mit seiner Unterschrift verstoße Roland gegen den nach wie vor gültigen Ratsbürgerentscheide von 2012, der sich gegen den Bau der A 52 ausgesprochen habe und eine finanzielle Beteiligung der Stadt am Tunnelbau ausschließe. "Zwar ist die Vereinbarung nie rechtwirksam geworden, weil Bundesminister Dobrindt die Unterschrift verweigerte, dies ist für das Urteil aber nicht beachtlich," glaubt Olaf Jung.
In Berufung
Im Rathaus zeigt man sich von dem Urteil des Verwaltungsgerichtes zwar "überrascht", betrachtet die Sachlage aber völlig anders und hat daher bereits auch schon Berufung gegen das Urteil eingelegt. "Damit hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen bis zur Entscheidung durch das Oberwaltungsgericht Münster zunächst keine rechtlichen Wirkungen, das heißt alle betroffenen Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 26. November 2015 bleiben gültig," schreibt die Verwaltung in einer Mitteilung an die Medien.
"Überrascht"
Und Bürgermeister Ulrich Roland betont: "„Natürlich hat uns das Urteil überrascht, denn damit wird eine Praxis in Frage gestellt, die in Gladbeck seit Jahrzehnten unbeanstandet durchgeführt wurde. Positiv ist festzustellen, dass die Ausgabe von Eintrittskarten auch nach Auffassung des Gerichtes zulässig ist. Lediglich die Vergabe hätte nach Ansicht der Richterin anders erfolgen müssen. Das Argument des Gerichtes, dass durch die Zusammensetzung des Publikums ‚eine Beeinflussung bei der Abstimmung der einzelnen Ratsmitglieder und Fraktionen nicht ausgeschlossen werden‘ könne, ist allerdings nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil: Das Publikum ist rechtlich verpflichtet, auf jede Meinungsäußerung zu verzichten, um die Mitglieder des Rates in ihrer freien Meinungsbildung gerade nicht zu beeinflussen. Durch die deutliche Ausweitung der Zuschauerplätze und die Übertragung in weitere Sitzungssäle wollten wir ja auch gerade mehr Menschen die Möglichkeit geben, die Sitzung zu verfolgen.“
Nun aber ist erst einmal das Oberverwaltungsgericht in Münster am Zuge...
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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