Bürgermeister Roland kündigt aber eine "Erklärung" an
Stadt Gladbeck geht nicht in Berufung
Keine juristische Fortsetzung finden wird der Streit um den Entzug des Rederechts durch Bürgermeister Ulrich Roland für Franz Kruse in der Ratssitzung am 5. Oktober 2017.
Der Linke-Ratsherr Kruse hatte bekanntlich gegen den Entzug vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage eingereicht. So mussten die Richter klären, ob es rechtens war, den Redebeitrag von Kruse zeitlich zu begrenze. Bekanntlich urteilte das Verwaltungsgericht vor wenigen Wochen zugusten von Franz Kruse.
Die Stadt Gladbeck hatte in einer ersten Stellungnahme angekündigt, zu prüfen, ob man vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Einspruch gegen das Gelsenkirchener Urteil einlegen werde. Im Rathaus ist inzwischen auch die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes eingegangen.
Wie aus dem Rathaus gemeldet wird, sei man am Willy-Brandt-Platz zu dem Ergebnis gekommen, "...sich rechtlich nicht weiter mit der Angelegenheit zu beschäftigen...". Somit wird es also keine Berufung vor der nächsthöheren Instand geben.
Völlig ausgestanden scheint der Vorfall aber noch nicht zu sein: Für die Ratssitzung am 10. Oktober 2019 hat Bürgermeister Roland nämlich die Abgabe einer Erklärung angekündigt.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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