Sperrklausel vom Tisch?
Die Voraussetzungen für die Einführung einer 2,5% Hürde bei der Kommunalwahl liegen in NRW nicht vor. Das ist das Ergebnis der Sachverständigenanhörung vom Donnerstag. DIE LINKE hofft, dass das Gesetzesvorhaben nun wieder in der Schublade verschwindet. Andernfalls sei die Rechtssicherheit der Kommunalwahl 2020 gefährdet.
„Eine Sperrklausel setzt voraus, dass sonst die Handlungsfähigkeit der Stadträte gefährdet wäre. Das konnten die Sachverständigen für NRW in keinem einzigen Fall belegen“, erklärt Ralf Michalowsky, Sprecher des Landesverbandes DIE LINKE. NRW. Auch der Gladbecker Bürgermeister Roland, der mit dreistündiger Verspätung eintraf, als 16 Gutachter bereits geredet hatten und ein erster Durchgang der Befragung vorbei war, wusste inhaltlich nichts beizutragen. Als er nach vier Stunden erstmal für 4 Minuten zu Wort kam (siehe Livestream ab 3:56:00) zog er über das Bürgerbegehren zur A52 her und beklagte, indem er einen Stapel Papier hoch hielt, dass seine schriftliche Stellungnahme schon im Vorfeld von der LINKEN zerrissen wurde. "Nach 16 hochwertigen Ausführungen, fielen diese Äußerungen so stark ab, dass Fremdschämen angesagt war", so Ralf Michalowsky, der sich die Anhörung am 21.1. sechs Stunden lang "antat". Man kann sie als „Livestream“ des Landtages im Internet anschauen. Gönnen Sie sich das Vergnügen!
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/video/video.jsp?id=1001142
Dass die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen das Gesetz in die Landesverfassung schreiben wollen, ändert an der Rechtswidrigkeit des Vorhabens nichts. Denn die Gerichtsurteile, die seit 1999 die bisherigen Sperrklauseln in NRW gekippt haben, beriefen sich vor allem auf das Grundgesetz. Und dem dürfen auch Landesverfassungen nicht widersprechen.
Die rechtliche Klärung der Zulässigkeit der Sperrklausel könnte bei einer Verfassungsänderung allerdings bis nach 2020 dauern. Damit wäre die Rechtssicherheit der im Jahr 2020 stattfindenden Kommunalwahl gefährdet.
Autor:Ralf Michalowsky aus Gladbeck |
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